Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 30. März 2010 um 19.00
Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für
keinen TOP die Geheimhaltung aufgehoben.
Bitte lesen Sie
dazu auch den Kommentar zur Arbeit im Gemeinderat.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn:
19.45 Uhr
1. Erlass einer Satzungsänderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Pullenreuth (BGS/EWS)
Sachverhalt:
In § 10 Abs. 3 Buchst. a
der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung heißt
es in der derzeitig geltenden Satzung:
Vom Abzug nach Abs. 2 sind
ausgeschlossen:
a) Wassermengen bis zu 12
cbm jährlich, sofern es sich um Wasser für laufend
wiederkehrende Verwendungszwecke
handelt.
Diese Vorschrift hält nach
Ansicht des Gerichts einer künftigen Überprüfung nicht
mehr Stand. Es wird
deshalb empfohlen, diesen Abzugsausschluss zu streichen.
Konkret bedeutet dies,
dass der Grundstückseigentümer zukünftig mehr
Möglichkeiten hat, auf dem
Grundstück zurückbehaltene Wassermengen auch dann
vom Abzug bei der
Abwassergebühr frei zu bekommen, wenn die Wassermenge
jährlich 12 cbm nicht erreicht und es sich um Wasser für
laufende wiederkehrende
Verwendungszwecke handelt.
Beschluss: 13:0
Satzung zur Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Pullenreuth
§ 1
Der § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen:
a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,
b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte
Wasser,
c) das zur Bewässerung von Gartenflächen verwendete
Wasser, sofern nicht
gärtnerische Nutzung
zu Erwerbszwecken betrieben wird und die Gartenfläche
größer als 800
m² ist.
§ 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
2. Anerkennung der
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der hölzerne
Abfälle sowie der Grünabfälle
in der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Die
Nachkalkulation der Gebühren für die Entsorgung der hölzerne Abfälle hat eine
Unterdeckung in Höhe von
1.267,56 € ergeben. Nachdem auch die Gemeinde
Pullenreuth
hölzerne Abfälle entsorgt hat, wird
diese Unterdeckung der Gemeinde
zugeordnet. Bei der
vorgelegten Kalkulation für das Jahr 2010 wurde von den
veranschlagten Kosten für
die Entsorgung der hölzerne Abfälle ein gemeindlicher
Anteil von 1.000,- €
abgezogen. Der Restbetrag wurde auf 22 Berechtigungsscheine
aufgeteilt und beträgt 20,18
€ pro Berechtigungsschein.
Die Entsorgung von
Grünabfällen wurde dem Landwirt, Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth
2, übertragen. Der Vertrag gilt auch für das Jahr 2010. Die Gebühr für
einen Berechtigungsschein beträgt
20,00 €. Von dieser Gebühr erhält Herr
Üebelmesser
19,00 und die Gemeinde 1,00 € für Verwaltungskosten.
Beschluss: 13:0
Die
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von hölzernen Abfällen und
der Grünabfälle
in der Gemeinde Pullenreuth vom 10.03.2010 wurde
anerkannt.
Die Gebühr für
einen Berechtigungsschein für hölzerne Abfälle wird auf 20,00 €
festgesetzt.
Die Gebühr für
einen Berechtigungsschein für Grünabfälle beträgt ebenfalls 20,00 €.
3. Erlass einer Satzungsänderung
der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth
für die öffentliche
Entsorgung von Grüngut.
Sachverhalt:
Durch die Gebührenbedarfsberechnung der
Finanzverwaltung vom 15.03.2010
ergibt sich eine neue Jahresberechtigungsgebühr
für Entsorgung der
Grüngutabfälle.
Beschluss: 13:0
Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth
für die öffentliche Entsorgung
von Grüngut
§ 1
§ 4 der
Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung:
(1) Die
Jahresberechtigungsgebühr für sämtliche Grüngutabfälle beträgt 20 € pro
Kalenderjahr.
(2) Die
Jahresberechtigungsgebühr für Baum- und Strauchschnittgut beträgt 20 €
pro Kalenderjahr.
§ 2
Die Satzung
tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
4. Bildung eines Schulverbundes.
Sachverhalt:
Aufgrund rückläufiger
Schülerzahlen ist der Bestand einzelner Klassen
(Mindeststärke 15 Schüler)
an der Fichtelnaabtalschule mittelfristig nicht mehr
gesichert.
Bei einer angenommen
Übertrittsquote von 75% wären nach derzeitigem Sachstand
Im Schuljahr 2012/13 und
2013/14 nur noch 14 Schüler in der 5. Klasse. Da die
Momentane
Klassenmindeststärke unterschritten wird, werden die Schüler dieser
Jahrgänge durch das
Staatl. Schulamt einer anderen Volksschule für die restliche
Schulzeit zugewiesen.
Deswegen fehlen nach
derzeitiger Prognose in 2013/14 bereits 2 Klassen (5. und 6.)
an der Fichtelnaabtalschule.
Um diesem Klassenverlust
entgegenzuwirken, kann ein eigenverantwortlicher
Schulverbund gegründet
werden. Dieser Verbund ist eine feste Kooperationsform
von 2 oder mehr
selbstständig bleibenden Schulen, der zwischen den beteiligten
Schulen und
Schulaufwandsträgern freiwillig vereinbart wird.
Bei mehreren Vorgesprächen
(Haus-, intern, und extern) wurden folgende Verband-,
bzw. Verbundpartner
angedacht:
Kemnath, Waldershof, Nagel, Fichtelberg, Speichersdorf und
Erbendorf.
Aufgrund der bisherigen
Gespräche und Konstellationen scheint ein Verbund mit
Kemnath (die auch den
Verbund mit der Fichtelnaabtalschule wünschen) die
realistischste Variante zu
sein.
Zwischenzeitlich hat zu
diesem TOP auch die Schulverbandsversammlung getagt.
Sie hat beschlossen, auch
der Stadt Waldershof Beratungsgespräche zur Bildung
eines Schulverbundes
anzubieten.
Es ist jedoch bekannt,
dass der Stadtrat von Waldershof sich gegen einen
Schulverbund mit Kemnath
und dem Schulverband Fichtelnaabtal ausspricht.
Es ist sinnvoll, dass
schon frühzeitig, im Vorfeld die Absicht des Schulverbandes
einen Schulverbund mit
Kemnath zu gründen beschlossen wird, damit der
Schulverband Fichtelnaabtal später nicht als „Bittsteller“ einem bereits
bestehenden Verbund mit schon
vereinbarten Regeln beitreten muss.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth ist mit der Absicht des Schulverbandes Fichtelnaabtal,
einen Schulverbund,
in Abstimmung mit der Schulleitung der Fichtelnaabtalschule
und dem staatl.
Schulamt Tirschenreuth, mit dem Verbundpartner Kemnath,
Waldershof und Speichersdorf zu gründen, einverstanden.
5. Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG
Sachverhalt:
Mit Hilfe dieser
Bedarfsplanung soll ermittelt werden, ob die vorhandenen
Kinderbetreuungsangebote
in der Gemeinde ausreichend sind bzw. welche weiteren
Angebote Eltern für ihre
Kinder benötigen.
Um eine optimale Betreuung der Kinder zu
erreichen, ist die Gemeinde auf die
Mithilfe der Eltern angewiesen. Deshalb
wurden die Bedürfnisse der Eltern aller
Kinder von 0 bis 14 Jahren im
Betreuungsjahr 2010/2011, die in der Gemeinde ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben, erfasst.
Beschluss: 13:0
Die Bedarfsplanung wird zukünftig alle 5
Jahre durchgeführt.
1. Kinder unter 3
Jahren:
Die Bedarfsplanung für Kinder von 0-3
Jahren ist nicht erforderlich, da bereits ein
Anerkennungsbescheid für 12 Kinder
erlassen wurde.
2. Kinder im Alter
zwischen 3 und 6 Jahren:
Die Gemeinde erkennt
3 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege
oder in Einrichtungen, die
Betreuungsangebote für Kinder von 3 – 6 Jahren
anbieten an.
Die Gemeinde erkennt 3
Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagepflege
an, unter der Voraussetzung, dass im
örtlichen Kindergarten kein
Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
3. Kinder im Schulalter
Es besteht kein
Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Schulalter in der
Gemeinde Pullenreuth.
4. Ferienbetreuung
Die Gemeinde erkennt 1
Ganztagsbetreuungsplatz während der Ferienzeit an.
Die Gemeinde Pullenreuth
versucht, im VG-Bereich eine Einrichtung zu finden,
die während der Ferienzeit die
Betreuung der Kinder übernimmt.
Dies ist ein Auszug der wichtigsten
Passagen des Beschlusses. Sollte jemand
genauere Details wünschen fragen sie bei
uns nach.
6. Bedarfsplanung von Kinderbetreuungsangeboten;
Hier: Anonyme Anmerkung
Sachverhalt:
Bei der Elternbefragung im
November/Dezember 2009 ist mit der Abgabe des
Elternfragebogens folgende
anonyme Anmerkung eingegangen:
„Hilfreich und ein Grund für eine
Entscheidung für den Kindergarten Pullenreuth
wäre ein Kindergartenbus.
Der Kindergarten Pullenreuth
hat ein großes Einzugsgebiet mit vielen verstreuten
Ortschaften mit langem Anfahrtsweg.
Teilweise sind die Anfahrtswege nach
Neusorg kürzer als nach Pullenreuth.
Dazu kommt noch, dass man mit der
Grundschule in Neusorg sowieso nach Neusorg
fahren muss.
Der Kindergartenbus wäre sicher für viele,
die ihre Kinder nicht in Pullenreuth
sondern in Neusorg haben ein großer Anreiz
ihre Kinder in den zuständigen
Kindergarten nach Pullenreuth
zu schicken. Für uns wäre der Kindergartenbus ein
Grund den Kindergarten zu wechseln.
In Zeiten des Klimawandels und des
CO2-Ausstoßes wäre es vermutlich ein kleiner
Beitrag für die Umwelt. Alle Eltern die
ihre Kinder in den Kindergarten bringen
fahren selbst mit dem Auto.
Bei einem Kindergartenbus ist nur ein
Fahrzeug unterwegs.“
Diese Sitzungsvorlage diente nur als
Diskussionsgrundlage und zur Information für
den Gemeinderat Pullenreuth.
7. Gebietsänderung
im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt Waldershof,
Landkreis Tirschenreuth.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.02.2010 regte das LRA
Tirschenreuth auf Veranlassung durch
das Vermessungsamt Weiden i.d.OPf. – Außenstelle Tirschenreuth – an, die
Gemarkungsgrenze im Bereich Pilgramsreuth und Waldershof zu
ändern.
Es handelt sich bei der Änderung dieser
Gemarkungsgrenzen um unbewohntes
Gebiet. Eine Änderung der Gemarkungsgrenzen
ist daher als unproblematisch
anzusehen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung
nach den
Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden –
Außenstelle Tirschenreuth und des
Landratsamtes Tirschenreuth zu.
8. Informationen
Bitte lesen Sie auch unseren aktuellen Kommentar zur Arbeit und der
Berichterstattung der UWG Fraktion im
Gemeinderat.
9. Anfragen
Keine weiteren Anfragen.
10. Verabschiedung des Herrn Reinhold Tangleis
Herr Tangleis
wurde durch Bürgermeister Pirner in den Ruhestand
verabschiedet.
sein Wirken als Gemeindearbeiter wurde
ebenfalls besonders gewürdigt.
Der Bürgermeister sprach auch den Dank
für die unter seiner Regie
abgeschlossenen Bauvorhaben der Gemeinde und
für seine vorbildliche Arbeit
als Wasserwart aus.
Der Ehefrau überreicht er Blumen sowie
Herrn Tangleis ein Buchgeschenk.
Anschließend
lud er den Geehrten zu einer Feier ins Gasthaus Dragoner ein.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer),
Presse: Keine Presse anwesend.
Zuhörer: Herr Daubner Albert
Herr Fink Heinz
Herr Übelmesser Markus
Herr Seitz Stefan
Herr Prischenk
Stefan
Herr Tangleis
Reinhold mit Ehefrau