Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 24. Januar 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

     

    Es wurde für die TOP 2, 3 und 4 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

2. Dorferneuerung Pullenreuth; WC-Häuschen Grüne Mitte – Kostendarstellung;

    Hier: Antrag der U.W.G Pullenreuth vom 07.11.2011 (Posteingang 11.12.2011 per

    Mail)

 

    Sachverhalt:

 

    Es wurde auf den Inhalt des Schreibens der U.W.G. Pullenreuth vom 07.11.2011

    verwiesen.

    Zu den einzelnen Punkten wurde zum Teil jedoch nur unbefriedigend Stellung

    genommen.

 

    Beschluss: 

 

    Ein Beschluss war hierzu nicht vorgesehen. Dieser TOP diente dem Gemeinderat

    nur zur Information.

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Die Antworten und Stellungsnahmen durch den Bürgermeister waren für uns

    Insgesamt unbefriedigend. Daher haben wir von unserem Recht Gebrauch gemacht,

    den Sachverhalt bei der zuständigen Rechtsaufsicht in Tirschenreuth zur Prüfung,

    mit der Bitte um Stellungsnahme vorzulegen.

    Eine Antwort aus Tirschenreuth steht zurzeit noch aus.

 

    Der Entlastung der Jahresechnung 2011 konnte von Seiten der UWG Fraktion nicht

    zugestimmt werden (siehe TOP 4 ö).

 

 

3. Anerkennung des Ingenieurvertrages für den Anschluss des OT Rothenfurth an die

    Wasserversorgung

 

    Sachverhalt:

 

    Für den Anschluss des Ortsteils Rothenfurth an die öffentliche

    Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Pullenreuth wurden entsprechende

    Ingenieurverträge vorgelegt. Diese beinhalten jeweils die Leistungsphase 5 bis

    einschließlich 9.

    Die Arbeiten wurden in die Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft (§ 43 HOAI 2009

    – Ingenieurbauwerke).

 

    Die voraussichtlichen Ingenieurkosten im Einzelnen

    (ohne örtlicher Bauüberwachung und betragen:          13.311,73 € (Brutto)

 

    Die örtliche Bauüberwachung würde betragen:            ca. 8.060 € (Brutto)

 

    Beschluss: 

 

    1. Bürgermeister Jürgen Pirner wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für

    Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag über den „Anschluss des

    Ortsteils Rothenfurth an die öffentliche Wasserversorgung“ gemäß dem  

    vorliegenden Ingenieurvertrag (gemäß Anlage I) abzuschließen.

    Das Zusatzschreiben des Ingenieurbüros für Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich

    (Anlage II) ist zum Bestandteil des Ingenieurvertrages zu machen.

    Die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage II, Punkt 2.8.8 HOAI 2009 wird derzeit

    noch nicht an das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich vergeben.

 

    Zu Beachten ist dazu auch der Sachverhalt und Beschluss zum TOP 3 ö, demnach

    wird der Anschluss des Ortsteils Rothenfurth bis auf weiteres zurückgestellt.

 

 

4, Anerkennung des Ingenieurvertrages für die GV – Straße PullenreuthLochau

    Nordast“ Innerortsbereich Straßenbau und Kanalbau

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Straßenbau- und Kanalbauarbeiten GV-Straße PullenreuthLochau

    Nordast“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag für die Straßenbau-

    und Kanalbauarbeiten vorgelegt. Die vorgelegten Ingenieurverträge beinhalten

    jeweils die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3 (Grundlagenermittlung bis

    Entwurfsplanung). Die Arbeiten wurden in die Honorarzone 2 (Mindestsatz)

    eingestuft (§ 43 HOAI 2009 – Ingenieurbauwerke, § 47 Verkehrsanlagen).

 

    Die voraussichtlichen Ingenieurkosten im Einzelnen (bis einschließlich Lph. 3)

    betragen:

    Ingenieurleistungen Straßenbau                              5.244,64 €

    Ingenieurleistungen Kanalbau                                  2.663,46 €

    Entwurfsmessung                                                          674,88 €

    Nebenkosten (3 %)                                                         257,49 €

    MwSt. 19%                                                                    1.679,69 €

    Gesamt                                                                        10.520,16 €

 

    Die Berechnung eines Umbauzuschlages gemäß § 35 Abs. 1 HOAI 2009 unterbleibt.

 

    Beschluss: 

 

    1. Bürgermeister Jürgen Pirner wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für

    Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag über die „Straßen- und

    Kanalbauarbeiten an der GV – Straße Pullenreuth-Lochau (Nordast)“ gemäß dem

    vorliegenden Ingenieurvertrag (gemäß Anlage I) abzuschließen.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.30 Uhr

 

 

1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

    hier: Einziehung und Endwidmung der Ortsstraße „Hartweg“ in Haselbrunn;

    FlStNr. 391/0 – Gem. Lochau

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen von zu klärenden Winterdienstaufgaben wurde festgestellt, dass der

    Hartweg mit der FlStNr. 391/0 Gemarkung Lochau, im OT Haselbrunn als Ortsstraße

    gewidmet ist. Die Widmung des Hartweges zur Ortsstraße erfolge im Jahr 1965

    durch die damalige Gemeinde Lochau.

    Nach einer evtl. Endwidmung würde auf eben besagten Weg kein Winterdienst mehr

    durchgeführt werden.

    Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe

    Des öffentlichen Wohles vor, so ist die Straße nach (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches

    Straßen- und Wegegesetz) einzuziehen.

    Die Absichtserklärung zur Einziehung ist 3 Monate öffentlich bekannt zu machen.

    Durch diese Bekanntmachung soll denjenigen, die vom Einziehungsverfahren

    berührt werden, Gelegenheit gegeben werden, u. U. Einwendungen vorzubringen.

    Wenn solche Einwendungen eingehen, sind sie von Seiten der Gemeinde

    Pullenreuth zu prüfen.

    Soweit keine- oder keine beachtlichen- Einwendungen erhoben werden, kann die

    Gemeinde die Einziehungsverfügung erlassen.

    Diese Verfügung ist danach wiederum 14 Tage bekannt zu machen.

    Nach Abschluss dieser geschilderten Maßnahmen würde die Ortsstraße als

    eingezogen gelten.

 

    Gemeinderat Stephan Heindl merkte hierzu an, dass es sich bei dem Weg um eine

    Zufahrt für zwei Anlieger handle. Im Übrigen werde hier aller Regel nach

    sowieso kein Winterdienst geleistet, ganz im Gegensatz zu mehreren anderen

    Zufahrten im Gemeindebereich, welche gleiche oder zumindest ähnliche

    Voraussetzungen vorweisen. Die UWG Fraktion werde einer Endwidmung erst

    zustimmen, wenn für den gesamten Gemeindebereich alle Gleichgelagerten Fälle

    vorgelegt und im Einzelnen auch gleich behandelt werden. Wenn der  Bürgermeister

    hier, evtl aus persönlichen Gründen heraus, mit zweierlei Maß messen will dann

    werde die UWG auf die Barrikaden gehen. Kleine Gefälligkeiten gleich welcher Art

    durch die Gemeinde an anderer Stelle kümmern ihn im Gegensatz offenbar

    keineswegs.

 

    Nachdem Heindl auf gleich zwei Fälle in Haselbrunn verwies bei denen die

    Erledigung des Winterdienstes offensichtlich nicht ganz in Ordnung ist schwenkte

    auch GR Reger Norbert ein und wollte den TOP ebenfalls bis auf weiteres

    zurückstellen, bis alle anderen Beispiele im Gemeindebereich vorgelegt sind. Auch

    dürfe man den Kosten-, Nutzenfaktor bzgl. der dafür geleisteten   

    Straßenunterhaltsbeihilfe nicht unbeachtet lassen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Einziehung des Hartweges Fl.Nr. 391/0 Gemarkung Lochau. wird bis zur Vorlage

    aller anderen Gleichgelagerten Beispielsfälle in der Gemeinde zurückgestellt.

    Gegebenenfalls ist dann ein Beschluss zu fassen.

 

 

2. 3. Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Schleifmühl“;

    hier: Stellungnahme der Gemeinde Pullenreuth gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Die Stadt Erbendorf hat mit Schreiben vom 21.12.2011 mitgeteilt, dass der Stadtrat

    Erbendorf die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet

    Schleifmühl“ beschlossen hat.

 

    Die Gemeinde Pullenreuth wird als angrenzende Gemeinde nach § 4 Abs. 1 BauGB

    Frühzeitig am Verfahren beteiligt.

 

    Da Belange der Gemeinde Pullenreuth nicht negativ berührt sind, kann dem

    Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans für

    das Industriegebiet „Schleifmühl“ keine Einwände.

    Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Pullenreuth im Verfahren ist nicht

    erforderlich.

 

 

3. Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth;

    hier: Durchführung der Baumaßnahme

    

    Sachverhalt:

 

    Der Ortsteil Rothenfurth ist derzeit über eine Wasserleitung erschlossen und wird

    mit Trinkwasser vom Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal beliefert.

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.04.2011

    die Erschließung des Ortsteils Rothenfurth über die Gemeinde Pullenreuth

    befürwortet.

    Hierbei ist von folgenden Kosten mit einem 80%igen Fördersatz ausgegangen

    worden.

 

    Bauumfang:

 

    2550 m Verbindungsleitung DN 100                                            229.500,00 €

    225 m Ortsnetz                                                                                31.500,00 €

    9 Hausanschlüsse                                                                           18.000,00 €

    zzgl. 19 % MwSt (auf 279.000,00 €)                                                53.010,00 €

    Gesamt                                                                                           332.010,00 €

    zzgl. 10 % Baunebenkosten                                                           33.201,00 €

    Baukosten                                                                                      365.211,00 €

 

    davon geschätzte Förderung (80%)                                              292.168,80 €

 

    verbleiben Eigenanteil                                                                     73.042,20 €

    abzüglich KAG-Beiträge Rothenfurth ca.                                      30.000,00 €

 

    = Eigenanteil der Gemeinde                                                            43.042,20 €

 

    Dem Gemeinderat Pullenreuth wurde nun in der öffentlichen Sitzung am 20.12.2011

    die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Erschließung des Ortsteils

    Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth vorgelegt.

    Es wurde auf den Inhalt der beiliegenden Baufreigabe vom 16.11.2011 verwiesen.

 

    Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des

    Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides dar. Sie gibt keinen

    Rechtsanspruch auf eine spätere staatliche Förderung, also ob, wann und in

    welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden; eine etwaige Förderung würde

    sich nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen

    richten.

 

    Nach Rücksprache mit Herrn Meier, Wasserwirtschaftsamt Weiden beläuft sich aus

    Bisherigen Erfahrungswerten der Fördersatz zwischen 50 und 70 Prozent.

    Zum derzeitigen Zeitpunkt kann aber von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes weder

    über die Förderhöhe noch über den Beginn des Förderprogramms eine verbindliche

    Auskunft erteilt werden.

 

    Genau dieser Herr Meier war es aber auch, der Anfangs mit einem Fördersatz von

    80% für den Erstanschluss des Ortsteils Rothenfurth lockte und dadurch die

    Aufmerksamkeit und Reaktion des Gemeinderates hervorrief.

 

    Finanzielle Beurteilung der Kämmerei:

 

    Durch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist weder bekannt, ob, wann

    und in welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden. Damit kann im Falle einer

    Durchführung der Maßnahme keine Förderung in den Haushalt 2012 berücksichtigt

    werden. Die Maßnahme müsste zunächst vollständig über eine Darlehensaufnahme

    finanziert werden. Die Zwischenfinanzierungskosten für die ausbleibenden

    Zuweisungen (falls welche gewährt werden) müssten auf die Wassergebühren

    umgelegt werden.

    Problematisch ist zudem, dass sich die Gemeinde Pullenreuth in einer äußerst

    angespannten Finanzlage befindet. Nach Erstellung des Haushaltsentwurfs 2012

    sowie eines groben Rechnungsabschlusses 2011 kann die Gemeinde derzeit nicht

    aufzeigen, wie die Finanzplanjahre 2013 – 2015 ausgeglichen werden. Dies wäre

    allerdings die Voraussetzung für neue Darlehensaufnahmen. Deshalb wird

    empfohlen, ab 2012 einen strikten Sparkurs einzuschlagen.

    Die Gemeinde Pullenreuth sollte sich nur auf die unbedingt notwendigen und

    unaufschiebbaren Maßnahmen beschränken.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Erschließung des Ortsteils Rothenfurth

    vorerst zurückzustellen. Der Förderbescheid mit entsprechenden Fördersatz ist

    abzuwarten.

 

 

4. Feststellung der Jahresrechnung 2010

 

    Sachverhalt:

 

    In seinen Sitzungen am 10.08.2011 und 11.10.2011 prüfte der

    Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung

    2010.

    Die Niederschrift (Art. 103 Abs. 1 S. 2 GO) über die Rechnungsprüfung wurde

    erstellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung kann somit festgestellt und die

    Jahresrechnung 2010 kann entlastet werden.

 

    Die Jahresrechnung der Gemeinde Pullenreuth für das Jahr 2010 wurde durch den

    Rechnungsprüfungsausschuss am 10.08.2011 und 11.10.2011 geprüft.     

    Es wurde versucht, aufgeworfene Fragen durch die Verwaltung zu beantworten.

    Das Ergebnis der Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat

    festzustellen:

 

    Beschluss:  10:3 Die Gemeinderäte Heindl, Müller und Wopperer stimmten gegen

                                 den Beschlussvorschlag. Das Abstimmverhalten wurde im

                                 Protokoll gesondert festgehalten.

 

    Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:

    Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

    das Haushaltsjahr 2010 wurde zur Kenntnis genommen. Die vom 1. Bgm.

    veranlasste Behebung evtl. Mängel sowie die von ihm und der Verwaltung weiter

    gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden

    nicht erhoben.

    Die im Haushalt 2010 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben

    (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die

    Genehmigung nicht schon in früheren Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66

    Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

    Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen Haushaltsreste auf das Nachjahr

    Vorgetragen wurden, nachträglich für übertragbar erklärt, sofern diese

    Übertragbarkeit nicht bereits durch einen Haushaltsvermerk festgestellt wurde.

    Die Jahresrechnung für 2010 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt und

    entlastet:

 

    Eig. Anmerkung:

 

    Beachten sie hierzu auch den TOP 2 nö.

 

5. Einbahnstraße in der Mengersreuther Straße von Metzgerei Weiß bis Radlertreff

 

    Sachverhalt:

 

    In der Bürgerversammlung am 16.11.2011 wurde vorgeschlagen, die

    Mengersreuther Str. im Bereich von der Metzgerei Weiß entlang des Anwesens Karl

    Schenkl bis zum Radlertreff als Einbahnstraße auszuweisen. Die bisherige

    Verkehrssituation sei auf Grund der durchgeführten Umgestaltung der Straße und

    der damit stark verengten Fahrbahn zu gefährlich für gegenläufigen Verkehr.

  

    In einem Telefongespräch mit Herrn Zimmerer von der PI Kemnath am 17.01.2012

    teilte dieser mit, dass er eine Einbahnstraße in diesem Bereich für unnötig hält. Die

    Straße sei auf kompletter Länge von beiden Seiten aus einsehbar. Um

    Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, ist die Geschwindigkeit entsprechend

    anzupassen. Eine Verkehrsführung in nur eine Fahrtrichtung hingegen verleitet nur

    zur Unvorsichtigkeit, da man dann mit dem Hintergedanken der freien Fahrbahn

    diese Straße befährt. Eine gegenläufige Verkehrsführung setzt hingegen

    Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren voraus.

 

    Das Problem der relativ engen Straße wurde wie sie Wissen von Seiten der UWG

    Fraktion schon mehrmals im Gemeinderat angesprochen. Das erste Mal schon kurz   

    nachdem die Granit Randleisten verlegt worden sind. Eine Abänderung in der Form,

    dass die Randsteine Abgesenkt werden wurde, vor allem vom Bürgermeisters und

    besonders und das wundert uns auch von Seiten der Pullenreuther Gemeinderäte,

    abgelehnt. Dies wäre jedoch ohne größeren Finanziellen und Arbeitstechnischen

    Aufwand schnellstens und einfach machbar gewesen.

 

    Nach wie vor, sieht weder das planende Ing. Büro, der Bürgermeister oder auch die

    Mehrzahl der Gemeinderäte diesen begangenen Baufehler nicht ein und sehen hier

    keinen Handlungsbedarf.

 

    Zur Vollständigkeit sei gesagt, dass wir für Trevesen eine solch Schwachsinnige

    Planung nie und nimmer akzeptiert hätten.

    Der Randstein hätte ohne wenn und aber abgesenkt werden müssen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat lehnt es aufgrund der Stellungnahme der PI Kemnath ab, die

    Mengersreuther Str. im Bereich von der Metzgerei Weiß bis zum Radlertreff als

    Einbahnstraße auszuweisen.

    Begründet wird dies damit, dass nach Auffassung der Polizei die Verkehrssicherheit

    im dortigen Bereich durch eine Einbahnstraße nicht erhöht, sondern verringert

    würde.

 

 

6. Beschlusswortlaut zu TOP 1 im Protokoll der öffentlichen GR-Sitzung am

    25.10.2011; Bestätigung bzw. Änderung des Protokolls

    Sachverhalt:

 

    GRM Stephan Heindl gab in der Sitzung am 29.11.2011 den Hinweis, dass der   

    Beschluss zu TOP 1 „Bushaltestellensituation in Dechantsees/Mengersreuth“ in der

    Sitzung am 25.10.2011 so nicht so gefasst worden sei. Es wurde dann am 29.11.

    festgelegt, die Sache auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

 

    Der niedergeschriebene Protokolltext lautet:

 

    Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in der Mengersreuther Straße

    verbleiben zunächst wie bisher. Im Rahmen der Dorferneuerung soll eine zentrale

    Bushaltestelle beim gemeindlichen Grundstück (Anwesen Spörrer) gegenüber dem

    Friedhof geplant werden.

    Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth wird darüber informiert.

 

    Informatorisch: der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage hatte wie folgt

    gelautet:

  

    Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in der Mengersreuther Straße

    verbleiben wie bisher. Die bestehenden, aber baufälligen Häuschen sollen in naher

    Zukunft durch neue ersetzt werden. Dafür sind entsprechende Ansätze in den

    Haushalt 2012 einzuplanen und von der Verwaltung zu gegebener Zeit

    Zuwendungsanträge zu stellen.

 

    Tatsächlich wurde der unten stehende Beschlusstext beschlossen:

 

    Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in der Mengersreuther Straße

    verbleiben zunächst wie bisher. Im Rahmen der Dorferneuerung soll evtl. eine

    zentrale Bushaltestelle beim gemeindlichen Grundstück (Anwesen Spörrer)

    gegenüber dem Friedhof gebaut und dies im Auge behalten werden.

    Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth soll sich darüber Gedanken machen.

 

    Ebenso wie wir von der UWG waren sich auch die Gemeinderäte Bayer Christa,

    Franz Josef und Hawranek Gabi sicher, dass der Wortlaut im Protokoll so nicht

    abgestimmt wurde.

 

    Der GR muss nun entscheiden, ob der Protokolltext zu korrigieren ist oder nicht.

 

    Beschluss:  9:4 Die GR Heindl, Hawranek, Franz und Bayer stimmten gegen den

                                Beschlussvorschlag.

 

   Der Beschlusstext im Protokoll zum TOP 1 „Bushaltestellensituation in

   Dechantsees/Mengersreuth“ aus der Sitzung am 25.01.2011 wird nicht korrigiert.

 

 

7. Informationen

 

 

    Rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 der

    Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der 1. Nachtragshaushalt 2011 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 29.11.2011

    durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt

    Tirschenreuth zur rechtlichen Würdigung vorgelegt.

    Mit Schreiben vom 08.12.2011 gab das Landratsamt die    

    Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zurück.

 

    Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 08.12.2011 zur

    Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

8. Anfragen

 

    1. Der Bürgermeister Informierte u. a. auch über ein Antwortschreiben der  

        Regierung in Regensburg, nach einer Anfrage der UWG bzgl. des

        Fördergeldausfalls beim Radwegebau von Pullenreuth nach Waldershof. 

        Es fielen dadurch Mehrkosten von ca. 32.000,- Euro für die Gemeinde an.

        Nachlesen können sie den genauen Sachverhalt im Bericht zur GR-Sitzung vom

        29.11.2011 TOP 3 ö.

 

       Genaue und detaillierte Auskunft dazu erhalten sie gerne auch bei den

       Gemeinderatsmitgliedern der UWG bzw. bei GR Stephan Heindl.

 

    

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Achim Scherm (Schriftführer)

                                       

    Presse:                       Keine Presse anwesend                             

 

    Zuhörer:                     Herr Florian Heinl (Jugendbürgermeister)