Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 24. Januar 2012 um
19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für die TOP
2, 3 und 4 die Geheimhaltung aufgehoben.
2. Dorferneuerung Pullenreuth;
WC-Häuschen Grüne Mitte – Kostendarstellung;
Hier: Antrag der U.W.G Pullenreuth vom
07.11.2011 (Posteingang 11.12.2011 per
Mail)
Sachverhalt:
Es wurde auf den Inhalt des Schreibens der U.W.G. Pullenreuth
vom 07.11.2011
verwiesen.
Zu den einzelnen Punkten wurde zum Teil jedoch nur unbefriedigend Stellung
genommen.
Beschluss:
Ein Beschluss
war hierzu nicht vorgesehen. Dieser TOP diente dem Gemeinderat
nur zur
Information.
Eigene Anmerkung:
Die Antworten und Stellungsnahmen durch den
Bürgermeister waren für uns
Insgesamt unbefriedigend. Daher haben wir
von unserem Recht Gebrauch gemacht,
den Sachverhalt bei der zuständigen Rechtsaufsicht
in Tirschenreuth zur Prüfung,
mit der Bitte um Stellungsnahme vorzulegen.
Eine Antwort aus Tirschenreuth steht zurzeit
noch aus.
Der Entlastung der Jahresechnung
2011 konnte von Seiten der UWG Fraktion nicht
zugestimmt werden (siehe TOP 4 ö).
3. Anerkennung des
Ingenieurvertrages für den Anschluss des OT Rothenfurth
an die
Wasserversorgung
Sachverhalt:
Für den Anschluss des Ortsteils Rothenfurth an
die öffentliche
Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Pullenreuth
wurden entsprechende
Ingenieurverträge vorgelegt. Diese beinhalten jeweils die Leistungsphase
5 bis
einschließlich 9.
Die Arbeiten wurden in die Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft (§ 43
HOAI 2009
– Ingenieurbauwerke).
Die voraussichtlichen Ingenieurkosten im Einzelnen
(ohne örtlicher Bauüberwachung und betragen: 13.311,73 € (Brutto)
Die örtliche Bauüberwachung würde betragen: ca. 8.060 € (Brutto)
Beschluss:
1. Bürgermeister Jürgen Pirner
wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich einen
Ingenieurvertrag über den „Anschluss des
Ortsteils Rothenfurth
an die öffentliche Wasserversorgung“ gemäß dem
vorliegenden Ingenieurvertrag (gemäß Anlage
I) abzuschließen.
Das Zusatzschreiben des Ingenieurbüros für
Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich
(Anlage II) ist zum Bestandteil des
Ingenieurvertrages zu machen.
Die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage
II, Punkt 2.8.8 HOAI 2009 wird derzeit
noch nicht an das Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich vergeben.
Zu Beachten ist dazu auch der Sachverhalt und
Beschluss zum TOP 3 ö, demnach
wird der Anschluss des Ortsteils Rothenfurth bis auf weiteres zurückgestellt.
4, Anerkennung des
Ingenieurvertrages für die GV – Straße Pullenreuth – Lochau
„Nordast“ Innerortsbereich Straßenbau und
Kanalbau
Sachverhalt:
Für die Straßenbau- und Kanalbauarbeiten GV-Straße Pullenreuth
– Lochau
„Nordast“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag für die Straßenbau-
und Kanalbauarbeiten vorgelegt. Die vorgelegten Ingenieurverträge
beinhalten
jeweils die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3 (Grundlagenermittlung
bis
Entwurfsplanung). Die Arbeiten wurden in die Honorarzone 2 (Mindestsatz)
eingestuft (§ 43 HOAI 2009 – Ingenieurbauwerke, § 47 Verkehrsanlagen).
Die voraussichtlichen Ingenieurkosten im Einzelnen (bis einschließlich Lph. 3)
betragen:
Ingenieurleistungen Straßenbau 5.244,64 €
Ingenieurleistungen Kanalbau 2.663,46 €
Entwurfsmessung 674,88
€
Nebenkosten (3 %) 257,49
€
MwSt. 19% 1.679,69 €
Gesamt 10.520,16
€
Die Berechnung eines Umbauzuschlages gemäß § 35 Abs. 1 HOAI 2009 unterbleibt.
Beschluss:
1. Bürgermeister Jürgen Pirner
wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Gerhard Fröhlich einen
Ingenieurvertrag über die „Straßen- und
Kanalbauarbeiten an der GV – Straße Pullenreuth-Lochau (Nordast)“
gemäß dem
vorliegenden Ingenieurvertrag (gemäß Anlage
I) abzuschließen.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.30 Uhr
1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
hier: Einziehung und Endwidmung der Ortsstraße „Hartweg“ in Haselbrunn;
FlStNr. 391/0 – Gem. Lochau
Sachverhalt:
Im Rahmen von zu klärenden Winterdienstaufgaben wurde festgestellt, dass
der
Hartweg mit der FlStNr. 391/0 Gemarkung Lochau, im OT Haselbrunn als
Ortsstraße
gewidmet ist. Die Widmung des Hartweges zur Ortsstraße erfolge im Jahr
1965
durch die damalige Gemeinde Lochau.
Nach einer evtl. Endwidmung würde auf eben besagten Weg kein
Winterdienst mehr
durchgeführt werden.
Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung
verloren oder liegen überwiegende Gründe
Des öffentlichen Wohles vor, so ist die Straße nach (Art. 8 Abs. 1 Satz
1 Bayerisches
Straßen- und Wegegesetz) einzuziehen.
Die Absichtserklärung zur Einziehung ist 3 Monate öffentlich bekannt zu
machen.
Durch diese Bekanntmachung soll denjenigen, die vom Einziehungsverfahren
berührt werden, Gelegenheit gegeben werden, u. U. Einwendungen
vorzubringen.
Wenn solche Einwendungen eingehen, sind sie von Seiten der Gemeinde
Pullenreuth zu prüfen.
Soweit keine- oder keine beachtlichen- Einwendungen erhoben werden, kann
die
Gemeinde die Einziehungsverfügung erlassen.
Diese Verfügung ist danach wiederum 14 Tage bekannt zu machen.
Nach Abschluss dieser geschilderten Maßnahmen würde die Ortsstraße als
eingezogen gelten.
Gemeinderat Stephan Heindl merkte hierzu an, dass es sich bei dem Weg um
eine
Zufahrt für zwei Anlieger handle. Im Übrigen werde hier aller Regel nach
sowieso kein Winterdienst geleistet, ganz im Gegensatz zu mehreren anderen
Zufahrten im Gemeindebereich, welche gleiche oder zumindest ähnliche
Voraussetzungen vorweisen. Die UWG Fraktion werde einer Endwidmung erst
zustimmen, wenn für den gesamten Gemeindebereich alle Gleichgelagerten
Fälle
vorgelegt und im Einzelnen auch gleich behandelt werden. Wenn der Bürgermeister
hier, evtl aus persönlichen Gründen heraus, mit
zweierlei Maß messen will dann
werde die UWG auf die Barrikaden gehen. Kleine Gefälligkeiten gleich
welcher Art
durch die Gemeinde an anderer Stelle kümmern ihn im Gegensatz offenbar
keineswegs.
Nachdem Heindl auf gleich zwei Fälle in Haselbrunn
verwies bei denen die
Erledigung des Winterdienstes offensichtlich nicht ganz in Ordnung ist schwenkte
auch GR Reger Norbert ein und wollte den TOP ebenfalls bis auf weiteres
zurückstellen, bis alle anderen Beispiele im Gemeindebereich vorgelegt
sind. Auch
dürfe man den Kosten-, Nutzenfaktor bzgl. der dafür geleisteten
Straßenunterhaltsbeihilfe nicht unbeachtet lassen.
Beschluss: 13:0
Die Einziehung des
Hartweges Fl.Nr. 391/0 Gemarkung Lochau.
wird bis zur Vorlage
aller anderen Gleichgelagerten Beispielsfälle
in der Gemeinde zurückgestellt.
Gegebenenfalls ist dann ein Beschluss zu
fassen.
2. 3. Änderung des Bebauungsplans für
das Industriegebiet „Schleifmühl“;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Pullenreuth
gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Die Stadt Erbendorf hat mit Schreiben vom 21.12.2011 mitgeteilt, dass
der Stadtrat
Erbendorf die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet
„Schleifmühl“ beschlossen hat.
Die Gemeinde Pullenreuth wird als angrenzende
Gemeinde nach § 4 Abs. 1 BauGB
Frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Da Belange der Gemeinde Pullenreuth nicht
negativ berührt sind, kann dem
Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans für
das Industriegebiet „Schleifmühl“
keine Einwände.
Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Pullenreuth im Verfahren ist nicht
erforderlich.
3. Erschließung
des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth;
hier: Durchführung der Baumaßnahme
Sachverhalt:
Der Ortsteil Rothenfurth ist derzeit über eine
Wasserleitung erschlossen und wird
mit Trinkwasser vom Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal
beliefert.
Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 26.04.2011
die Erschließung des Ortsteils Rothenfurth
über die Gemeinde Pullenreuth
befürwortet.
Hierbei ist von folgenden Kosten mit einem 80%igen Fördersatz
ausgegangen
worden.
Bauumfang:
2550 m Verbindungsleitung DN 100 229.500,00
€
225 m Ortsnetz 31.500,00
€
9 Hausanschlüsse 18.000,00
€
zzgl. 19 % MwSt (auf
279.000,00 €) 53.010,00 €
Gesamt 332.010,00
€
zzgl. 10 % Baunebenkosten 33.201,00 €
Baukosten 365.211,00
€
davon
geschätzte Förderung (80%) 292.168,80 €
verbleiben
Eigenanteil 73.042,20
€
abzüglich KAG-Beiträge
Rothenfurth ca. 30.000,00
€
= Eigenanteil der Gemeinde
43.042,20 €
Dem Gemeinderat Pullenreuth
wurde nun in der öffentlichen Sitzung am 20.12.2011
die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für
die Erschließung des Ortsteils
Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth
vorgelegt.
Es wurde auf den Inhalt der beiliegenden
Baufreigabe vom 16.11.2011 verwiesen.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
stellt keine Zusicherung im Sinne des
Art. 38 BayVwVfG
auf Erlass eines Zuwendungsbescheides dar. Sie gibt keinen
Rechtsanspruch auf eine spätere staatliche
Förderung, also ob, wann und in
welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden; eine etwaige Förderung
würde
sich nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und
Bemessungsgrundsätzen
richten.
Nach Rücksprache mit Herrn Meier, Wasserwirtschaftsamt Weiden beläuft
sich aus
Bisherigen Erfahrungswerten der Fördersatz zwischen 50 und 70 Prozent.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann aber von Seiten des
Wasserwirtschaftsamtes weder
über die Förderhöhe noch über den Beginn des Förderprogramms eine
verbindliche
Auskunft erteilt werden.
Genau dieser Herr Meier war es aber auch, der Anfangs mit einem
Fördersatz von
80% für den Erstanschluss des Ortsteils Rothenfurth
lockte und dadurch die
Aufmerksamkeit und Reaktion des Gemeinderates hervorrief.
Finanzielle Beurteilung der Kämmerei:
Durch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist weder bekannt, ob,
wann
und in welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden. Damit kann im
Falle einer
Durchführung der Maßnahme keine Förderung in den Haushalt 2012 berücksichtigt
werden. Die Maßnahme müsste zunächst vollständig über eine
Darlehensaufnahme
finanziert werden. Die Zwischenfinanzierungskosten für die ausbleibenden
Zuweisungen (falls welche gewährt werden) müssten auf die Wassergebühren
umgelegt werden.
Problematisch ist zudem, dass sich die Gemeinde Pullenreuth
in einer äußerst
angespannten Finanzlage befindet. Nach Erstellung des Haushaltsentwurfs
2012
sowie eines groben Rechnungsabschlusses 2011 kann die Gemeinde derzeit
nicht
aufzeigen, wie die Finanzplanjahre 2013 – 2015 ausgeglichen werden. Dies
wäre
allerdings die Voraussetzung für neue Darlehensaufnahmen. Deshalb wird
empfohlen, ab 2012 einen strikten
Sparkurs einzuschlagen.
Die Gemeinde Pullenreuth sollte sich nur auf
die unbedingt notwendigen und
unaufschiebbaren Maßnahmen beschränken.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt die Erschließung des Ortsteils Rothenfurth
vorerst zurückzustellen. Der Förderbescheid
mit entsprechenden Fördersatz ist
abzuwarten.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2010
Sachverhalt:
In seinen Sitzungen am 10.08.2011 und 11.10.2011 prüfte der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth
die Jahresrechnung
2010.
Die Niederschrift (Art. 103 Abs. 1 S. 2 GO) über die Rechnungsprüfung
wurde
erstellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung kann somit festgestellt und
die
Jahresrechnung 2010 kann entlastet
werden.
Die Jahresrechnung der Gemeinde Pullenreuth
für das Jahr 2010 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss am 10.08.2011 und 11.10.2011 geprüft.
Es wurde versucht, aufgeworfene Fragen durch die Verwaltung zu
beantworten.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO vom
Gemeinderat
festzustellen:
Beschluss: 10:3 Die Gemeinderäte Heindl, Müller und Wopperer stimmten gegen
den
Beschlussvorschlag. Das Abstimmverhalten wurde im
Protokoll
gesondert festgehalten.
Feststellung und Entlastung der
Jahresrechnung 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:
Das Ergebnis der Niederschrift über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2010 wurde zur Kenntnis
genommen. Die vom 1. Bgm.
veranlasste Behebung evtl. Mängel sowie die
von ihm und der Verwaltung weiter
gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis
genommen. Einwendungen werden
nicht erhoben.
Die im Haushalt 2010 angefallenen
überplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit
sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren
Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66
Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen
Haushaltsreste auf das Nachjahr
Vorgetragen wurden, nachträglich für
übertragbar erklärt, sofern diese
Übertragbarkeit nicht bereits durch einen
Haushaltsvermerk festgestellt wurde.
Die Jahresrechnung für 2010 wird gemäß Art.
102 Abs. 3 GO festgestellt und
entlastet:
Eig. Anmerkung:
Beachten sie hierzu auch den TOP 2 nö.
5. Einbahnstraße in der Mengersreuther Straße von Metzgerei Weiß bis Radlertreff
Sachverhalt:
In der Bürgerversammlung am 16.11.2011 wurde vorgeschlagen, die
Mengersreuther Str. im Bereich von der
Metzgerei Weiß entlang des Anwesens Karl
Schenkl bis zum Radlertreff als Einbahnstraße
auszuweisen. Die bisherige
Verkehrssituation sei auf Grund der durchgeführten Umgestaltung der Straße
und
der damit stark verengten Fahrbahn zu gefährlich für gegenläufigen
Verkehr.
In einem Telefongespräch mit
Herrn Zimmerer von der PI Kemnath am 17.01.2012
teilte dieser mit, dass er eine Einbahnstraße in diesem Bereich für
unnötig hält. Die
Straße sei auf kompletter Länge von beiden Seiten aus einsehbar. Um
Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, ist die Geschwindigkeit entsprechend
anzupassen. Eine Verkehrsführung in nur eine Fahrtrichtung hingegen
verleitet nur
zur Unvorsichtigkeit, da man dann mit dem Hintergedanken der freien
Fahrbahn
diese Straße befährt. Eine gegenläufige Verkehrsführung setzt hingegen
Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren voraus.
Das Problem der relativ engen Straße wurde wie sie Wissen von Seiten der
UWG
Fraktion schon mehrmals im Gemeinderat angesprochen. Das erste Mal schon
kurz
nachdem die Granit Randleisten verlegt worden sind. Eine Abänderung in
der Form,
dass die Randsteine Abgesenkt werden wurde, vor allem vom Bürgermeisters
und
besonders und das wundert uns auch von Seiten der Pullenreuther
Gemeinderäte,
abgelehnt. Dies wäre jedoch ohne größeren Finanziellen und
Arbeitstechnischen
Aufwand schnellstens und einfach machbar gewesen.
Nach wie vor, sieht weder das planende Ing. Büro, der Bürgermeister oder
auch die
Mehrzahl der Gemeinderäte diesen begangenen Baufehler nicht ein und
sehen hier
keinen Handlungsbedarf.
Zur
Vollständigkeit sei gesagt, dass wir für Trevesen
eine solch Schwachsinnige
Planung nie und nimmer akzeptiert hätten.
Der Randstein hätte ohne wenn und aber abgesenkt werden müssen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat lehnt es aufgrund der
Stellungnahme der PI Kemnath ab, die
Mengersreuther Str.
im Bereich von der Metzgerei Weiß bis zum Radlertreff als
Einbahnstraße auszuweisen.
Begründet wird dies damit, dass nach
Auffassung der Polizei die Verkehrssicherheit
im dortigen Bereich durch eine
Einbahnstraße nicht erhöht, sondern verringert
würde.
6.
Beschlusswortlaut zu TOP 1 im Protokoll der öffentlichen GR-Sitzung am
25.10.2011; Bestätigung bzw. Änderung des
Protokolls
Sachverhalt:
GRM Stephan Heindl gab in der Sitzung am 29.11.2011 den Hinweis, dass
der
Beschluss zu TOP 1 „Bushaltestellensituation in Dechantsees/Mengersreuth“ in der
Sitzung am 25.10.2011 so nicht so gefasst worden sei. Es wurde dann am
29.11.
festgelegt, die Sache auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.
Der niedergeschriebene Protokolltext lautet:
Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in
der Mengersreuther Straße
verbleiben zunächst wie bisher. Im Rahmen der Dorferneuerung soll eine
zentrale
Bushaltestelle beim gemeindlichen Grundstück (Anwesen Spörrer) gegenüber dem
Friedhof geplant werden.
Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth wird
darüber informiert.
Informatorisch: der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage hatte wie
folgt
gelautet:
Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in
der Mengersreuther Straße
verbleiben wie bisher. Die bestehenden, aber baufälligen Häuschen sollen
in naher
Zukunft durch neue ersetzt werden. Dafür sind entsprechende Ansätze in
den
Haushalt 2012 einzuplanen und von der Verwaltung zu gegebener Zeit
Zuwendungsanträge zu stellen.
Tatsächlich wurde der unten stehende Beschlusstext beschlossen:
Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in
der Mengersreuther Straße
verbleiben zunächst wie bisher. Im Rahmen der Dorferneuerung soll
evtl. eine
zentrale Bushaltestelle beim gemeindlichen Grundstück (Anwesen Spörrer)
gegenüber dem Friedhof gebaut und dies im Auge behalten werden.
Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth soll
sich darüber Gedanken machen.
Ebenso wie wir von der UWG waren sich auch die Gemeinderäte Bayer
Christa,
Franz Josef und Hawranek Gabi sicher, dass der Wortlaut im Protokoll so
nicht
abgestimmt wurde.
Der GR muss nun entscheiden, ob der
Protokolltext zu korrigieren ist oder nicht.
Beschluss: 9:4 Die GR Heindl,
Hawranek, Franz und Bayer stimmten gegen den
Beschlussvorschlag.
Der
Beschlusstext im Protokoll zum TOP 1 „Bushaltestellensituation in
Dechantsees/Mengersreuth“ aus der Sitzung am 25.01.2011 wird nicht
korrigiert.
7. Informationen
Rechtsaufsichtliche Würdigung der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2011 der
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der 1. Nachtragshaushalt 2011 der Gemeinde Pullenreuth
wurde am 29.11.2011
durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt
Tirschenreuth zur rechtlichen Würdigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 08.12.2011 gab das Landratsamt die
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zurück.
Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 08.12.2011
zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
8.
Anfragen
1. Der Bürgermeister Informierte u. a. auch über ein
Antwortschreiben der
Regierung in Regensburg, nach einer Anfrage
der UWG bzgl. des
Fördergeldausfalls beim Radwegebau von Pullenreuth nach Waldershof.
Es fielen dadurch Mehrkosten von ca.
32.000,- Euro für die Gemeinde an.
Nachlesen können sie den genauen
Sachverhalt im Bericht zur GR-Sitzung vom
29.11.2011 TOP 3 ö.
Genaue und detaillierte Auskunft dazu
erhalten sie gerne auch bei den
Gemeinderatsmitgliedern der UWG bzw. bei
GR Stephan Heindl.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Achim Scherm (Schriftführer)
Presse: Keine Presse anwesend
Zuhörer: Herr Florian Heinl
(Jugendbürgermeister)