Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 31. Juli 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2 und 3 und 4 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

   

 

2. Vergabe der Ingenieurleistungen betreffend der Sanierung des    

     Übergabeschachtes im Ortsteil Neuhof

 

    Sachverhalt:

 

    Für die erforderliche Sanierung des Übergabeschachtes im Ortsteil Neuhof liegt der

    Gemeinde Pullenreuth ein Angebot über die anfallenden Ingenieurleistungen vor.

    Die Angebotssumme beläuft sich auf voraussichtlich 2.575,97  € (brutto).

 

    Beschluss: 

 

    Bürgermeister Pirner wird ermächtigt, mit dem Büro Bau-Technik-König einen

    Ingenieurvertrag auf Grundlage des Angebots vom 06.07.2012 abzuschließen.

 

 

3. Straße Lochau – unterhalb ehemaliges Schulhaus Lochau Richtung Pullenreuth;

     Hier: Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses 

  

    Sachverhalt:

 

    Eine durchgehende Breite von 4,75m muss aus Zuschussrechtlicher Sicht

    eingehalten werden.

 

    Der Tatsächliche Grenzverlauf stimmt nicht mit dem tatsächlichen, örtlich

    vorhandenen Gegebenheiten überein.

 

    Beschluss: 

 

    Das Ing. Büro Fröhlich soll bis zur Leistungsphase 2 einen Ing. Vertrag mit einer

    Straßenbreite von 4,75 m erhalten. Eine mögliche Trasse sowie die tatsächlichen

    Grenzen sollen vor Ort abgesteckt werden.

    Auf dieser Basis wird ein weiteres Anliegergespräch stattfinden.

    Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten im Nachtragshaushalt 2012

    einzuplanen

 

 

4. Dorferneuerung Pullenreuth;

    Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in

    Lochau

    Hier: Vergabe Dachdeckerarbeiten

    

    Sachverhalt:

 

    Nach einer notwendig gewordenen grundsätzlichen Änderung des

    Leistungsverzeichnisses vom 02.05.2012, musste eine erneute Ausschreibung

    vorgenommen werden.

 

    Beschluss:

 

    Der Auftrag für die Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Sanierung und

    gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau wird an den

    wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Manfred Meyer Bedachungen, Lochau 16, 95704

    Pullenreuth zum geprüften Angebotspreis von 21.450,27 € brutto vergeben.   

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.45 Uhr

 

 

Vom Gemeinderat waren GR Norbert Reger und GR Martin Greger entschuldigt und nicht anwesend.

 

Auf Antrag des 1. Bgm. wurde aufgrund der Dringlichkeit die Tagesordnung,

-einstimmig-, um den Punkt „3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Rehbühl“ – Änderungsbeschluss“ erweitert (siehe TOP 9).

 

 

1. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“,

    Innerortsbereich;

    Hier: Vorstellung der Vorplanung durch das Ing.-Büro Fröhlich, Neusorg

 

    Sachverhalt:

 

    Mit dem Ing. Büro Fröhlich, Neusorg wurde auf der Basis des

    eines Gemeinderatesbeschlusses vom 24.01.2012 ein Ing. Vertrag bis zur

    Leistungsphase 3 abgeschlossen.

    Das Büro hat mittlerweile eine Vorplanung für den Ausbau der Innerortsstraße

    erstellt und stellte diesen dem Gemeinderat in der Sitzung vor.

 

    Nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Pullenreuth ist diese

    Straße als Haupterschließungsstraße nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 einzustufen, da sie der

    Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden

    innerörtlichen Verkehr dient. Gerade dafür hat sich die UWG immer eingesetzt. Bgm.

    Pirner war dagegen immer der Meinung, dass es sich hier um eine reine

    Erschließungsstraße handle und Erneuerungen demnach nach ganz anderen, für

    Anlieger wesentlich schlechteren Maßstäben umzulegen seien.

    Der nun angewandte Umrechnungsschlüssel enthält eine Eigenbeteiligung der

    Gemeinde von 50 %, die restlichen 50 % sind auf die Anlieger umzulegen.

   

    Soweit hier die Erneuerung der Kanal-, bzw. Wasserleitung erfolgt, werden diese

    Mehrkosten in die Globalberechnung einfließen, d. h., dass die Anliegerbeiträge für

    den reinen Straßenbau, je nach nachdem in welchen Umfang die für die

    Rohrleitungen notwendigen Arbeiten und Kosten hierzu angerechnet werden

    dürfen, sich evtl. reduzieren könnten.

 

    Geplant wird momentan eine Straße mit einer gesamten Ausbaulänge von ca. 298m

    und einer Ausbaubreite von ca. 3.50m.

 

    Die vorläufigen Kostenannahmen hierzu betragen:

 

    für den reinen Straßenbau                      ca. 159.000,- €

    für den Kanalbau                                      ca.   67.000,- €

    für den Wasserleitungsbau                     ca. 103.000,- €

 

    Die errechneten vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme würden sich

    demnach mit sämtlichen Nebenkosten auf ca. 330.000,- € belaufen. Diese Zahlen

    beruhen laut dem Ing. Büro Fröhlich, auf dem aktuellen Preisspiegel für

    Bauvorhaben. Ob diese später auch haltbar sind wird sich zeigen.

 

    GR Stephan Heindl wollte wissen, ob bei der damaligen Genehmigung des

    Wohnhausneubaus, der Fam. Hecht evtl. gefordert wurde, dass das alte Wohnhaus

    nach Fertigstellung abgerissen werde muss. Bauamtsleiter Achim Scherm

    berichtete dazu, dass er sich diesbezüglich auch schon schlau gemacht habe, eine

    solche Auflage aber nicht bestehe.

    GR Heindl sah es trotzdem als sinnvoll an, sich mit den Eigentümern über einen

    Abriss zu unterhalten, da hier eine extreme Verengung der Fahrbahn vorliege. Er

    plädierte allerdings auf eine möglichst gütliche Einigung mit den Eigentümern, da

    dieses Gebäude ja offensichtlich nicht mehr genutzt wird. Gleichwohl ist er der

    Meinung, dass sich dieses Problem von selber lösen kann, wenn auch für dafür

    Herstellungsbescheide verschickt werden. Er denkt, dass dann ein Abriss allemal

    günstiger käme.

 

    Aus gegebenem Anlass stellte das Ing. Büro Fröhlich, Neusorg unter diesem TOP

    auch die Maßnahme „Ausbau der GVStraße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts) mit

    Brückenbau“ kurz vor.

    Ein Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 3 soll abgeschlossen werden.

 

    Beschluss:  11:0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Die vorgestellte Vorplanung des Büros Fröhlich, Neusorg vom 31.07.2012 wird

    anerkannt. Die Entwurfsplanung ist durch das Büro zu erstellen.

 

 

2. Umwidmungen im Gemeindebereich der Gemeinde Pullenreuth;

    Hier: Umwidmungen von Ortsstraßen zu öffentlichen Feld- und Waldwegen

    mit Regelung des Winterdienstes   

 

    Sachverhalt:

 

    Hier sollte die Problematik der bisher gewidmeten Ortsstraßen im Außenbereich

    und des Winterdienstes im Gemeindebereich Pullenreuth behandelt werden.

 

    Im Bestandsverzeichnis der Gemeinde Pullenreuth sind viele Zufahrtsstraßen zu

    Weilern und einzeln stehenden Gehöften als Ortsstraßen im Sinne des Art. 46 Nr. 2

    BayStrWG gewidmet. Wie im beiliegenden Aktenvermerk zu ersehen war, ist diese

    Widmungspraxis rechtlich nicht mehr vertretbar. Der Bau- und Umweltausschuss

    bzw. der Gemeinderat hatte sich nun anhand einer Übersicht mit der teilweisen

    Umwidmung des vorhandenen Straßennetzes zu beschäftigten.

 

    Ergänzend zum beiliegenden Aktenvermerk wurde bei einer Ortseinsicht

    festgestellt, dass einige Wege die bisher als Ortsstraße gewidmet waren, nicht als

    ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet werden können, sondern nur

    als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Feldweg (als Grundlage diente hier die

    Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege vom

    19.11.1968).

    Bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen entfällt für die

    Gemeinde die Verpflichtung für den Winterdienst (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG).

 

    Für die meisten der im Beschluss A Umgewidmeten Straßen ändert sich bezüglich

    des Winterdienstes nichts.

 

    Zum Wortlaut des Beschlussvorschlags des Beschlusses B, wurde von der UWG

    gefordert, dass der Zusatz „freiwillig“ aus dem letzten Satz gestrichen wird.

    GR Heindl sah darin die gegebene Möglichkeit, mit Bürgern willkürlich verfahren zu

    können wenn bestimmten Personen etwas nicht in den Kram passe.  Hier sei nicht

    eindeutig geregelt, wann, der Fall eintrete, dass eine Zufahrt eben nicht mehr

    „freiwillig“ durch die Gemeinde geräumt wird und wer entscheidet dies letztlich im

    Einzelfall? Der Bürgermeister in alleiniger, eigener Zuständigkeit wäre hierfür die

    denkbar schlechteste Alternative.

 

    Sollten die Umwidmungen wie in der Sitzungsvorlage beschlossen werden, hat dies

    Zur Folge, dass die vom Staat (Bund) gewährten Straßenunterhaltungszuschüsse

    an die Gemeinde gemindert ausgezahlt werden. Derzeit erhält die Gemeinde jährlich

    1.200 € pro km. Bei einem 74 km Straßennetz sind dies rund 88.000 €/Jahr. Nach

    dem Beschlussvorschlag würden zwischen 10 und 15 km bezuschusste Straßen

    wegfallen. Dies hätte folglich einen Zuschussausfall von ca. 12.000 € bis 18.000 €

    pro Jahr zur Folge. Anzumerken ist hierzu jedoch, dass zukünftig beim Ausbau von

    Zufahrten im Außenbereich 75% der Kosten auf die Anlieger nach Art. 54 Abs. 3

    Satz 1 BayStrWG umgelegt werden können. In der Vergangenheit musste man hier

    freiwillige Verträge ohne Rechtsgrundlage abschließen, die beim Vollzug meist zu

    Schwierigkeiten führten (z. B. Seitenstraße in Trevesen, Straße in Kautzenhof).

 

 

    Beschluss A:  11:0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Umwidmungen von Ortsstraßen:

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 1 (FlStNr(n). 289/0 –   

    Gemarkung Pilgramsreuth), Zufahrt zu Rothenfurth 2 (Giebitzenhäusl), wird ab

    sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 3 (FlStNr(n). 160/1 –

    Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu Kreuzweiher 3, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 4 (FlStNr(n). 158/0 –

    Gemarkung Langentheilen), Verbindung Kreuzweiher 3 und 5, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 5 (FlStNr(n). 158/0 –

    Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu Kreuzweiher 1 und 2, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 6 (FlStNr(n). 133/1 –

    Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu Leimgruben 11, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 7 (FlStNr(n). 128/1 –

    Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu Leimgruben 7 und 9, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 8 (FlStNr(n). 111/1 –

    Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu Leimgruben 5, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 10 (FlStNr(n). 191/0 –

    Gemarkung Pilgramsreuth - Teilfläche), Schindellohweg in Pilgramsreuth nicht

    geteert, wird ab sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)

    gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 12 (FlStNr(n). 156/0 –

    Gemarkung Pilgramsreuth), Zufahrt zu Schindellohe 13, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 14 (FlStNr(n). 117/16 –

    Gemarkung Dechantsees), Zufahrt zu Haidelfurth 2, wird ab sofort als öffentlicher

    Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

    Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 15 (FlStNr(n). 235/1 –

    Gemarkung Mengersreuth),  Zufahrt z Haidelfurth 1, wird ab sofort als

    öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 16 (FlStNr(n). 146/1 –

     Gemarkung Höll und Haid), Weg zwischen Langentheilen 2 und 6, wird ab sofort

     als öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 17 (FlStNr(n). 159/0 –

     Gemarkung Höll und Haid - Teilfläche), Zufahrt zu Haid 1, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 1 (FlStNr(n). 237/2 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Kellermühle 5, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 2 (FlStNr(n). 240/2 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Kellermühle 3, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 3 (FlStNr(n). 90/1 –

     Gemarkung Pullenreuth - Teilfläche), Zufahrt zu Kellermühle 7, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 4 (FlStNr(n). 292/2,

     302/2 – Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Arnoldsreuth 8, 8a, 10 und 12, wird

     ab sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 5 (FlStNr(n). 336/1 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Arnoldsreuth 11, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 6 (FlStNr(n). 381/2 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Harlachberg 6, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 7 (FlStNr(n). 384/1 –

     Gemarkung Pullenreuth - Teilfläche), Zufahrt zu Harlachberg 8, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 8 (FlStNr(n). 281/1 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Arnoldsreuth 5, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 9 (FlStNr(n). 440/1 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Funkenau 1, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 10 (FlStNr(n). 390/1 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Harlachberg 5, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 11 (FlStNr(n). 493/13 –

     Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu Funkenau 2, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage V Nr. 1 (FlStNr(n). 381/3 –

     Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Trevesenhammer 28, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage V Nr. 2 (FlStNr(n). 37/0 –

     Gemarkung Neuköslarn - Teilfläche), Zufahrt zu Neuköslarn 3 und 5, wird ab

     sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 1 (FlStNr(n). 492/0 –

     Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Kautzenhof 3 und 5 wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 2 (FlStNr(n). 516/0 –

     Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Kautzenhof 4, 6 und 8, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.

 

   

     Beschluss B:  11:0     (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

     Umwidmungen mit Regelung Winterdienst:

      

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 11 (FlStNr(n). 138/0 –

     Gemarkung Pilgramsreuth, Steinbruchweg Zufahrt zu Schindellohe 3 und 5, wird

     ab sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 18 (FlStNr(n). ½ –

     Gemarkung Langentheilen, Zufahrt zu Haid 2, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Der bisherig als öffentlicher Feld und Waldweg (ausgebaut) gewidmete Weg

     gemäß Anlage III Nr. 19 (FlStNr(n). 6/1 – Gemarkung Höll und Haid, Zufahrt zu

     Haid 9, wird ab sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht

     ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage IV Nr. 12 (FlStNr(n). 665/0–

     Gemarkung Langentheilen, Zufahrt zu Tannenhäusl 1, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 3 (FlStNr(n). 109/3–

     Gemarkung Lochau (Teilfläche), Zufahrt zu Kautzenhof 10, wird ab sofort als

     öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 4 (FlStNr(n). 391/0–

     Gemarkung Lochau, Zufahrt Haselbrunn 28, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 5 (FlStNr(n). 380/0–

     Gemarkung Lochau, Zufahrt Haselbrunn 21, wird ab sofort als öffentlicher

     Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 6 (FlStNr(n). 173/0–

     Gemarkung Lochau, Zufahrt bis Höhe Haselbrunn 7 (Teilfläche), wird ab sofort

     als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.

 

     Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage VI Nr. 7 (FlStNr(n). 173/0–

     Gemarkung Lochau, Zufahrt zwischen Haselbrunn 7 und Haselbrunn 13

     (Teilfläche), wird ab sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)

     gewidmet.

 

     Den Winterdienst für diese öffentlichen Feld- und Waldwege übernimmt auch

     weiterhin die Gemeinde Pullenreuth.

 

     Wie schon im Sachverhalt beschrieben, wurde auf Annsinnen der UWG aus dem

     vorhergehenden Satz des Beschlussvorschlags das Wort „freiwillig“, gestrichen! 

 

 

     Beschluss C:  10:1     (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt.

                                          GR Heindl Stephan stimmte gegen den Beschlussvorschlag)

 

     Regelung Winterdienst Privatzufahrten

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage III

     Nr. 6a (FlStNr(n). 133/0 – 133/1 Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu

     Leimgruben 5, soll versucht werden, mit den Eigentümer eine Pauschale

     Aufwandsentschädigung für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 166m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage IV

     Nr. 13 (FlStNr(n). 119 Gemarkung Mengersreuth), Zufahrt zu Kohlweg 9 und 9a,

     soll versucht werden, mit den Eigentümern eine Pauschale   

     Aufwandsentschädigung für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 52m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage V

     Nr. 3 (FlStNr(n). 63/0 und 62/0 Gemarkung Neuköslarn), Zufahrt zu Kautzenhof 2,

     soll versucht werden, mit den Eigentümer eine Pauschale

     Aufwandsentschädigung für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 235m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 3 (FlStNr(n). 552/0 Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Kautzenhof 10,

     soll versucht werden, mit den Eigentümer eine Pauschale Aufwandsentschädigung

     für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 58m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 2a (FlStNr(n). 517/0, 554/3 und 511/0 Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu

     Kautzenhof 4, 6 und 8, soll versucht werden, mit den Eigentümern eine Pauschale

     Aufwandsentschädigung für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 174m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 7a (FlStNr(n). 176/2 Gemarkung Lochau), Zufahrt zu Haselbrunn 13, soll

     versucht werden, mit den Eigentümer eine Pauschale Aufwandsentschädigung für

     den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 72m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 8 (FlStNr(n). 104/3 und 104/4 Gemarkung Lochau), Zufahrt zu Lochau 126 und

     128, soll versucht werden, mit den Eigentümern eine Pauschale

     Aufwandsentschädigung für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 98m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 9 (FlStNr(n). 87/0 Gemarkung Lochau), Zufahrt zu Lochau 3a, soll versucht

     werden, mit den Eigentümer eine Pauschale Aufwandsentschädigung für den

     Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 128m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 10 (FlStNr(n). 246/1 Gemarkung Lochau), Zufahrt zu Lochau 78 und 80, soll

     versucht werden, mit den Eigentümern eine Pauschale Aufwandsentschädigung für

     den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 48m)

 

     Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes für die gemäß Anlage VI

     Nr. 11 (FlStNr(n). 377/0 Gemarkung Lochau), Zufahrt zu Haselbrunn 19, soll

     versucht werden, mit den Eigentümer eine Pauschale Aufwandsentschädigung für

     den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 50m)

 

 

     Es soll letztlich versucht werden, für die privaten Zufahrten eine pauschale,

     Aufwandsentschädigung (finanzielle Beteiligung) durch den Eigentümer an die

     Gemeinde, in der Höhe zwischen 1,- – 100,- € für den Winterdienst auszuhandeln

     und zu erheben, welche den Eigentümer(n) dann durch die Gemeinde in Rechnung

     gestellt wird.

     Der amtierende Bürgermeister wird diesen Beschluss mit der Alternative eines

     eigenständigen durchgeführten Winterdienstes den Betroffenen mitteilen.

 

     Dieses gleiche Angebot wird auch den Eigentümern der Hofzufahrten „Kategorie I“,

     welche die Zufahrten nicht zurückgenommen haben, unterbreitet. Dies sind wie

     folgt:

 

     - Zufahrt Neuhof 3 – ca. 30 m

     - Zufahrt Arnoldsreuth 9 – ca. 18 m

     - Zufahrt Arnoldsreuth 14 a – ca. 23 m

     - Zufahrt Harlachberg 3 – ca. 50 m

 

     Das Gesamtergebnis der Verhandlungen wird dem Gemeinderat mitgeteilt.

 

 

3. Ernennung eines/r Familienbeauftragten

    hier: Grundsatzbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    Ausgehend von der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) des Landratsamtes

    Tirschenreuth ging folgende Anfrage, unten im Wortlaut,  bei der Gemeinde ein.

 

 

 

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

    Bei unserer Arbeit in der Koordinierungsstelle für Frühe Hilfen stellen wir immer

    wieder fest, dass viele junge Familien in den einzelnen Gemeinden des Landkreises

    oft Entlastung und Unterstützung brauchen.

 

    Neben den Betreuungsmöglichkeiten in Kinderkrippen und Kindergärten werden wir

    Auch häufig nach ergänzenden Angeboten gefragt, wie z.B. Nachbarschaftshilfe,

    Babysitterdienste etc.

    Unsere Idee wäre, in jeder Gemeinde einen „Familienbeauftragten für Familien mit

    Kleinen Kindern“ zu haben, der die Bürger/innen seiner Gemeinde gut kennt und auf

    dem wir mit entsprechenden Nachfragen zukommen könnten. Diese Person sollte

    lediglich eine Vermittlerfunktion ausüben, evt. ein Mitglied aus dem Elternbeirat des

    Kindergartens, Pfarrgemeinderat, Gemeinderat, Verwaltung etc. Vielleicht gibt es in

    Ihrer Gemeinde bereits Angebote bzw. Ansprechpartner?

 

    Könnten Sie sich dies grundsätzlich vorstellen?

 

    Wir denken, alle Beteiligten und vor allem die Familien würden davon sicher

    profitieren.

 

    Gerne würden wir mit Ihnen persönlich dieses Projekt entwickeln.

    Bitte setzen Sie sich wegen weiterer Absprachen mit uns in Verbindung.

 

    Mit freundlichen Grüßen

 

   Marianne Fütterer                    Pia Kürschner

     Dipl. Soz.päd. (FH)                                                   Dipl. Soz.päd. (FH)

     ___________________________________________________

     Landratsamt Tirschenreuth

 

 

 

    Der Gemeinderat wurde gebeten einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob ein/e

    „Familienbeauftragte/r für Familien mit kleinen Kindern“ ernannt werden soll.

 

    Beschluss:  11: 0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat beschließt eine/n Familienbeauftragte/n für Familien mit kleinen   

    Kindern für die Gemeinde Pullenreuth zu ernennen. Es sollen Vorschläge bis zur

    Septembersitzung eingereicht werden.

 

  

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und

    Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren

    der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der Bayerische Gemeindetag hat mit Schreiben vom 03.07.2012 mitgeteilt, dass die

    Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) durch das

    Bayerische Staatsministerium des Innern veröffentlicht wurden. So haben sich die

    Stundensätze für die abzustellende Sicherheitswache nach § 11 Abs. 4 AVBayFwG

    von 11,40 € auf 12,70 € erhöht.

    Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere

    Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth muss daher angepasst

    werden.

    Eine Satzungsänderung ist notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zum

    01.10.2012 in Kraft treten zu lassen.

 

    Beschluss:   11:0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Satzung

    über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der

    freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth, nach den Vorgaben des

    Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Die Satzung tritt am 01.10.2012

    in Kraft.

 

 

5. Mietvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster

 

    Sachverhalt:

 

    Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster, beabsichtigt, von der Gemeinde

    Pullenreuth die Fl.Nr. 384, Gemarkung Lochau anzumieten, um hierauf weiterhin

    eine Funkübertragungsstelle zu betreiben. Der neue Mietvertrag hebt dann den

    bestehenden Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pullenreuth und der DeTeMobil

    Deutsche Telekom MobilNet GmbH vom 20.05.1998/29.05.1998 nebst Nachtrag vom

    20.05.1998/29.05.1998 zum 30.06.2012 auf. Inhaltlich basiert der neue Mietvertrag auf

    dem noch bestehenden Vertrag. Die beiden Mobilfunkverträge (für Bauhof und 1.

    Bgm.) sind im neuen Mietvertrag nicht mehr mit eingebunden.

    Grundsätzlich bleiben sie jedoch bestehen und könnten weiter genutzt werden.

    Nach Rücksprache mit Bgm. Pirner ist eine Nutzung der Mobilfunkverträge für

    Bauhof und 1. Bürgermeister künftig nicht mehr vorgesehen.

    Nach § 3 Nr. 3.1 des neuen Mietvertrages erfolgt der Abschluss auf 15 Jahre. Die

    Festlaufzeit beginnt am 01.07.2012 und endet zum 30.06.2027. Der DFMG Deutsche

    Funkturm GmbH wird eine Option eingeräumt, die eine Verlängerung der

    Festlaufzeit 2 x um 5 Jahre beinhaltet. Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich

    der Mietvertrag um jeweils 3 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von

    12 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit

    gekündigt wird.

    Als monatlicher Mietzins wird ein Betrag von 219,02 € (184,05 € + 19 %

    Umsatzsteuer von 34,97 €) vereinbart. Der bisherige Mietzins betrug monatlich

    243,38 €. Die Mietpreisminderung ist auf die allgemeine Marktentwicklung

    zurückzuführen.

 

    Beschluss:   11:0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH den

    In beigefügten Mietvertrag zur Anmietung der Fl.Nr. 384, Gemarkung Lochau für die

    Weiterbetreibung einer Funkübertragesstelle mit Wirkung ab 01.07.2012 für die

    Dauer von 15 Jahren mit folgender Änderung abzuschließen:

 

    Beschlossen wird des Weiteren die:

 

    - Streichung des Satzes „Darüber hinaus ist die DFMG berechtigt, diesen Vertrag

       jederzeit mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Monats zu kündigen

       (§ 4“). Außer dieses Recht wird ebenso auch der Gemeinde eingeräumt.

 

    und

 

    - Streichung des Satzes „Einer solchen Übertragung stimmt der Vermieter bereits

       jetzt zu (§9)“.

 

    Der bisherige Mietvertrag vom 20.05.1998 / 29.05.1998 wird zum 30.06.2012 im

    gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.

 

 

6. Flächennutzungsplan Stadt Erbendorf (7. Änderung)

    Hier: Stellungnahme Gemeinde Pullenreuth

    Sachverhalt:

 

    Hierzu war keine Sitzungsvorlage vorhanden. Es handelt sich nach Aussage des  

    Bgm. lediglich, im weitesten Sinnen um die Zulassung des Baus von Windrädern im

    Gemeindegebiet Erbendorf nahe des Weilers Eppenhof. Die Interessen der

    Gemeinde Pullenreuth werden hier sicherlich nicht beeinträchtig. 

 

    Beschluss:   Kein Beschluss notwendig, dient lediglich der Kenntnisnahme.

 

    Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erbendorf wird zur Kenntnis

    genommen.

 

 

7. Informationen

 

    a) Landkreisfest am 13. und 14. Oktober in Kornthan

 

        Bgm Pirner stellte fest, dass er keine Vorschläge aus den Reihen des

        Gemeinderates für Vorstellung der Gemeinde Pullenreuth mehr benötige.

        Es wurden schon mehrere Vorschläge eingebracht.

   

    b) Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth

 

        Hier verwies der Bgm. auf ein beigefügtes Schreiben des WWA Weiden vom

        17.07.2012. Darin hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und

        Gesundheit das Förderprogramm 2012, für  das genannte Vorhaben freigegeben

        und das WWA ermächtigt, die Finanzierung vorzunehmen. Diese Ermächtigung

        gilt bis zum 31.12.2013. Der Zuwendungsantrag kann nun umgehend vorgelegt

        werden.

        Folgender Bauabschnitt ist zur Finanzierung vorgesehen:

 

        WV Pullenreuth BA 06, Anschluss Rothenfurth

 

        Nach Antragsstellung und Prüfung werden die Höhe der Zuwendungen schriftlich

        und verbindlich in Aussicht gestellt.

 

 

8. Anfragen

 

    Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der öffentlichen

    GR-Sitzung.

 

 

9. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Rehbühl“;

    Hier: Änderungsbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    Im Wesentlichen handelt es sich um Änderungen im Bereich der Fa. Haider welche

    sich sicherlich nicht hauptsächlich auf das Gesamterscheinungsbild auswirken

    werden.

 

    Beschluss:   11:0    (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)

 

    Der Bebauungsplan „Am Rehbühl“ wird entsprechend dem

    Änderungsbebauungsplan vom 31.07.2012 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes

    „Am Rehbühl“ geändert.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Scherm Achim (Schriftführer)

 

    Ing. Büro:                   Herr Fröhlich Gerhard und Herr Harald Götz

                                       

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Maschauer Karl

                                        Herr Kellner Siegfried

                                        Herr Rickauer Franz (ehemaliger Jugendbürgermeister)

                                        Herr Philipp Andreas