Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 31.
Juli 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals
aus gegebenen Anlass den
§ 52
Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat
für die TOP 2 und
3 und 4 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Vergabe der Ingenieurleistungen
betreffend der Sanierung des
Übergabeschachtes im Ortsteil Neuhof
Sachverhalt:
Für die erforderliche
Sanierung des Übergabeschachtes im Ortsteil Neuhof liegt der
Gemeinde Pullenreuth ein
Angebot über die anfallenden Ingenieurleistungen vor.
Die Angebotssumme beläuft
sich auf voraussichtlich 2.575,97 €
(brutto).
Beschluss:
Bürgermeister Pirner wird ermächtigt, mit dem
Büro Bau-Technik-König einen
Ingenieurvertrag auf
Grundlage des Angebots vom 06.07.2012 abzuschließen.
3. Straße Lochau – unterhalb ehemaliges Schulhaus Lochau
Richtung Pullenreuth;
Hier: Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses
Sachverhalt:
Eine durchgehende Breite
von 4,75m muss aus Zuschussrechtlicher Sicht
eingehalten werden.
Der Tatsächliche Grenzverlauf
stimmt nicht mit dem tatsächlichen, örtlich
vorhandenen Gegebenheiten
überein.
Beschluss:
Das Ing. Büro Fröhlich
soll bis zur Leistungsphase 2 einen Ing. Vertrag mit einer
Straßenbreite von 4,75 m
erhalten. Eine mögliche Trasse sowie die tatsächlichen
Grenzen sollen vor Ort
abgesteckt werden.
Auf dieser Basis wird
ein weiteres Anliegergespräch stattfinden.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die
Kosten im Nachtragshaushalt 2012
einzuplanen
4. Dorferneuerung Pullenreuth;
Sanierung und
gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in
Lochau
Hier: Vergabe
Dachdeckerarbeiten
Sachverhalt:
Nach einer notwendig
gewordenen grundsätzlichen Änderung des
Leistungsverzeichnisses
vom 02.05.2012, musste eine erneute Ausschreibung
vorgenommen werden.
Beschluss:
Der Auftrag für die
Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Sanierung und
gemeinschaftliche
Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau wird an den
wirtschaftlichsten
Bieter, die Firma Manfred Meyer Bedachungen, Lochau 16, 95704
Pullenreuth zum
geprüften Angebotspreis von 21.450,27 € brutto vergeben.
II.
Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.45 Uhr
Vom Gemeinderat waren GR Norbert Reger und GR Martin
Greger entschuldigt und nicht anwesend.
Auf Antrag des 1. Bgm. wurde aufgrund der
Dringlichkeit die Tagesordnung,
-einstimmig-, um den
Punkt „3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Rehbühl“ – Änderungsbeschluss“ erweitert
(siehe TOP 9).
1. Ausbau
der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“,
Innerortsbereich;
Hier: Vorstellung der Vorplanung durch das
Ing.-Büro Fröhlich, Neusorg
Sachverhalt:
Mit dem Ing. Büro Fröhlich, Neusorg wurde
auf der Basis des
eines Gemeinderatesbeschlusses vom
24.01.2012 ein Ing. Vertrag bis zur
Leistungsphase 3 abgeschlossen.
Das Büro hat mittlerweile eine Vorplanung
für den Ausbau der Innerortsstraße
erstellt und stellte diesen dem Gemeinderat
in der Sitzung vor.
Nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung
der Gemeinde Pullenreuth ist diese
Straße als Haupterschließungsstraße nach §
7 Abs. 3 Nr. 2 einzustufen, da sie der
Erschließung von Grundstücken und
gleichzeitig dem durchgehenden
innerörtlichen Verkehr dient. Gerade dafür
hat sich die UWG immer eingesetzt. Bgm.
Pirner war dagegen immer der Meinung, dass
es sich hier um eine reine
Erschließungsstraße handle und Erneuerungen
demnach nach ganz anderen, für
Anlieger wesentlich schlechteren Maßstäben
umzulegen seien.
Der nun angewandte Umrechnungsschlüssel
enthält eine Eigenbeteiligung der
Gemeinde von 50 %, die restlichen 50 % sind
auf die Anlieger umzulegen.
Soweit hier die Erneuerung der Kanal-, bzw.
Wasserleitung erfolgt, werden diese
Mehrkosten in die Globalberechnung
einfließen, d. h., dass die Anliegerbeiträge für
den reinen Straßenbau, je nach nachdem in
welchen Umfang die für die
Rohrleitungen notwendigen Arbeiten und
Kosten hierzu angerechnet werden
dürfen, sich evtl. reduzieren könnten.
Geplant wird momentan eine Straße mit einer
gesamten Ausbaulänge von ca. 298m
und einer Ausbaubreite von ca. 3.50m.
Die vorläufigen Kostenannahmen hierzu
betragen:
für den reinen Straßenbau ca. 159.000,- €
für den Kanalbau ca. 67.000,- €
für den Wasserleitungsbau ca. 103.000,- €
Die errechneten vorläufigen Gesamtkosten
für die Maßnahme würden sich
demnach mit sämtlichen Nebenkosten auf ca. 330.000,-
€ belaufen. Diese Zahlen
beruhen laut dem Ing. Büro Fröhlich, auf
dem aktuellen Preisspiegel für
Bauvorhaben. Ob diese später auch haltbar
sind wird sich zeigen.
GR Stephan Heindl wollte wissen, ob bei der
damaligen Genehmigung des
Wohnhausneubaus, der Fam. Hecht evtl. gefordert
wurde, dass das alte Wohnhaus
nach Fertigstellung abgerissen werde muss.
Bauamtsleiter Achim Scherm
berichtete dazu, dass er sich diesbezüglich
auch schon schlau gemacht habe, eine
solche Auflage aber nicht bestehe.
GR Heindl sah es trotzdem als sinnvoll an,
sich mit den Eigentümern über einen
Abriss zu unterhalten, da hier eine extreme
Verengung der Fahrbahn vorliege. Er
plädierte allerdings auf eine möglichst gütliche
Einigung mit den Eigentümern, da
dieses Gebäude ja offensichtlich nicht mehr
genutzt wird. Gleichwohl ist er der
Meinung, dass sich dieses Problem von
selber lösen kann, wenn auch für dafür
Herstellungsbescheide verschickt werden. Er
denkt, dass dann ein Abriss allemal
günstiger käme.
Aus gegebenem Anlass stellte das Ing. Büro
Fröhlich, Neusorg unter diesem TOP
auch die Maßnahme „Ausbau der GVStraße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts) mit
Brückenbau“ kurz vor.
Ein Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 3 soll
abgeschlossen werden.
Beschluss: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen entschuldigt)
Die
vorgestellte Vorplanung des Büros Fröhlich, Neusorg vom 31.07.2012 wird
anerkannt. Die Entwurfsplanung ist durch
das Büro zu erstellen.
2. Umwidmungen im
Gemeindebereich der Gemeinde Pullenreuth;
Hier: Umwidmungen von Ortsstraßen zu
öffentlichen Feld- und Waldwegen
mit Regelung des Winterdienstes
Sachverhalt:
Hier sollte die Problematik der bisher
gewidmeten Ortsstraßen im Außenbereich
und des Winterdienstes im Gemeindebereich
Pullenreuth behandelt werden.
Im Bestandsverzeichnis der Gemeinde
Pullenreuth sind viele Zufahrtsstraßen zu
Weilern und einzeln stehenden Gehöften als
Ortsstraßen im Sinne des Art. 46 Nr. 2
BayStrWG gewidmet. Wie im beiliegenden
Aktenvermerk zu ersehen war, ist diese
Widmungspraxis rechtlich nicht mehr
vertretbar. Der Bau- und Umweltausschuss
bzw. der Gemeinderat hatte sich nun anhand einer
Übersicht mit der teilweisen
Umwidmung des vorhandenen Straßennetzes zu beschäftigten.
Ergänzend zum beiliegenden Aktenvermerk
wurde bei einer Ortseinsicht
festgestellt, dass einige Wege die bisher
als Ortsstraße gewidmet waren, nicht als
ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg
gewidmet werden können, sondern nur
als nicht ausgebauter öffentlicher Feld-
und Feldweg (als Grundlage diente hier die
Verordnung über die Merkmale für ausgebaute
öffentliche Feld- und Waldwege vom
19.11.1968).
Bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld-
und Waldwegen entfällt für die
Gemeinde die Verpflichtung für den
Winterdienst (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG).
Für die meisten der im Beschluss A Umgewidmeten
Straßen ändert sich bezüglich
des Winterdienstes nichts.
Zum Wortlaut des Beschlussvorschlags des
Beschlusses B, wurde von der UWG
gefordert, dass der Zusatz „freiwillig“ aus
dem letzten Satz gestrichen wird.
GR Heindl sah darin die gegebene
Möglichkeit, mit Bürgern willkürlich verfahren zu
können wenn bestimmten Personen etwas nicht
in den Kram passe. Hier sei nicht
eindeutig geregelt, wann, der Fall
eintrete, dass eine Zufahrt eben nicht mehr
„freiwillig“ durch die Gemeinde geräumt
wird und wer entscheidet dies letztlich im
Einzelfall? Der Bürgermeister in
alleiniger, eigener Zuständigkeit wäre hierfür die
denkbar schlechteste Alternative.
Sollten die Umwidmungen wie in der
Sitzungsvorlage beschlossen werden, hat dies
Zur Folge, dass die vom Staat (Bund)
gewährten Straßenunterhaltungszuschüsse
an die Gemeinde gemindert ausgezahlt
werden. Derzeit erhält die Gemeinde jährlich
1.200 € pro km. Bei einem 74 km Straßennetz
sind dies rund 88.000 €/Jahr. Nach
dem Beschlussvorschlag würden zwischen 10
und 15 km bezuschusste Straßen
wegfallen. Dies hätte folglich einen
Zuschussausfall von ca. 12.000 € bis 18.000 €
pro Jahr zur Folge. Anzumerken ist hierzu
jedoch, dass zukünftig beim Ausbau von
Zufahrten im Außenbereich 75% der Kosten
auf die Anlieger nach Art. 54 Abs. 3
Satz 1 BayStrWG umgelegt werden können. In
der Vergangenheit musste man hier
freiwillige Verträge ohne Rechtsgrundlage abschließen,
die beim Vollzug meist zu
Schwierigkeiten führten (z. B. Seitenstraße
in Trevesen, Straße in Kautzenhof).
Beschluss A: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt)
Umwidmungen
von Ortsstraßen:
Die
bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 1 (FlStNr(n). 289/0 –
Gemarkung Pilgramsreuth), Zufahrt zu Rothenfurth 2 (Giebitzenhäusl), wird
ab
sofort
als öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die
bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 3 (FlStNr(n). 160/1 –
Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu
Kreuzweiher 3, wird ab sofort als
öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die
bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 4 (FlStNr(n). 158/0 –
Gemarkung Langentheilen), Verbindung Kreuzweiher 3 und 5, wird ab sofort
als
öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.
Die
bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß Anlage III Nr. 5 (FlStNr(n). 158/0 –
Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu
Kreuzweiher 1 und 2, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 6 (FlStNr(n). 133/1 –
Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu
Leimgruben 11, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 7 (FlStNr(n). 128/1 –
Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu
Leimgruben 7 und 9, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 8 (FlStNr(n). 111/1 –
Gemarkung Langentheilen), Zufahrt zu
Leimgruben 5, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 10 (FlStNr(n). 191/0 –
Gemarkung Pilgramsreuth - Teilfläche),
Schindellohweg in Pilgramsreuth nicht
geteert, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 12 (FlStNr(n). 156/0 –
Gemarkung Pilgramsreuth), Zufahrt zu
Schindellohe 13, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 14 (FlStNr(n). 117/16 –
Gemarkung Dechantsees), Zufahrt zu
Haidelfurth 2, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 15 (FlStNr(n). 235/1 –
Gemarkung Mengersreuth), Zufahrt z Haidelfurth 1, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 16 (FlStNr(n). 146/1 –
Gemarkung Höll und Haid), Weg zwischen
Langentheilen 2 und 6, wird ab sofort
als öffentlicher Feld- und Waldweg
(ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 17 (FlStNr(n). 159/0 –
Gemarkung Höll und Haid - Teilfläche),
Zufahrt zu Haid 1, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 1 (FlStNr(n). 237/2 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Kellermühle 5, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 2 (FlStNr(n). 240/2 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Kellermühle 3, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 3 (FlStNr(n). 90/1 –
Gemarkung Pullenreuth - Teilfläche),
Zufahrt zu Kellermühle 7, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 4 (FlStNr(n). 292/2,
302/2 – Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Arnoldsreuth 8, 8a, 10 und 12, wird
ab sofort als öffentlicher Feld- und
Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 5 (FlStNr(n). 336/1 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Arnoldsreuth 11, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 6 (FlStNr(n). 381/2 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Harlachberg 6, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 7 (FlStNr(n). 384/1 –
Gemarkung Pullenreuth - Teilfläche),
Zufahrt zu Harlachberg 8, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 8 (FlStNr(n). 281/1 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Arnoldsreuth 5, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 9 (FlStNr(n). 440/1 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Funkenau 1, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 10 (FlStNr(n). 390/1 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Harlachberg 5, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 11 (FlStNr(n). 493/13 –
Gemarkung Pullenreuth), Zufahrt zu
Funkenau 2, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage V Nr. 1 (FlStNr(n). 381/3 –
Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu
Trevesenhammer 28, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage V Nr. 2 (FlStNr(n). 37/0 –
Gemarkung Neuköslarn - Teilfläche),
Zufahrt zu Neuköslarn 3 und 5, wird ab
sofort als öffentlicher Feld- und Waldweg
(nicht ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 1 (FlStNr(n). 492/0 –
Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Kautzenhof
3 und 5 wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 2 (FlStNr(n). 516/0 –
Gemarkung Trevesen), Zufahrt zu Kautzenhof
4, 6 und 8, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (ausgebaut)
gewidmet.
Beschluss
B: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger
fehlen entschuldigt)
Umwidmungen mit Regelung Winterdienst:
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 11 (FlStNr(n). 138/0 –
Gemarkung Pilgramsreuth, Steinbruchweg
Zufahrt zu Schindellohe 3 und 5, wird
ab sofort als öffentlicher Feld- und
Waldweg (nicht ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage III Nr. 18 (FlStNr(n). ½ –
Gemarkung Langentheilen, Zufahrt zu Haid
2, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)
gewidmet.
Der bisherig als öffentlicher Feld und
Waldweg (ausgebaut) gewidmete Weg
gemäß Anlage III Nr. 19 (FlStNr(n). 6/1 –
Gemarkung Höll und Haid, Zufahrt zu
Haid 9, wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage IV Nr. 12 (FlStNr(n). 665/0–
Gemarkung Langentheilen, Zufahrt zu
Tannenhäusl 1, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 3 (FlStNr(n). 109/3–
Gemarkung Lochau (Teilfläche), Zufahrt zu
Kautzenhof 10, wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 4 (FlStNr(n). 391/0–
Gemarkung Lochau, Zufahrt Haselbrunn 28,
wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 5 (FlStNr(n). 380/0–
Gemarkung Lochau, Zufahrt Haselbrunn 21,
wird ab sofort als öffentlicher
Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)
gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 6 (FlStNr(n). 173/0–
Gemarkung Lochau, Zufahrt bis Höhe
Haselbrunn 7 (Teilfläche), wird ab sofort
als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut) gewidmet.
Die bisherig gewidmete Ortsstraße gemäß
Anlage VI Nr. 7 (FlStNr(n). 173/0–
Gemarkung Lochau, Zufahrt zwischen
Haselbrunn 7 und Haselbrunn 13
(Teilfläche), wird ab sofort als
öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)
gewidmet.
Den Winterdienst für diese öffentlichen Feld-
und Waldwege übernimmt auch
weiterhin die Gemeinde Pullenreuth.
Wie schon im Sachverhalt beschrieben,
wurde auf Annsinnen der UWG aus dem
vorhergehenden Satz des
Beschlussvorschlags das Wort „freiwillig“, gestrichen!
Beschluss C: 10:1 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt.
GR
Heindl Stephan stimmte gegen den Beschlussvorschlag)
Regelung Winterdienst Privatzufahrten
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage III
Nr. 6a (FlStNr(n). 133/0 – 133/1 Gemarkung
Langentheilen), Zufahrt zu
Leimgruben 5, soll versucht werden, mit
den Eigentümer eine Pauschale
Aufwandsentschädigung für den Winterdienst
auszuhandeln. (Länge ca. 166m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage IV
Nr. 13 (FlStNr(n). 119 Gemarkung Mengersreuth),
Zufahrt zu Kohlweg 9 und 9a,
soll versucht werden, mit den Eigentümern
eine Pauschale
Aufwandsentschädigung für den Winterdienst
auszuhandeln. (Länge ca. 52m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage V
Nr. 3 (FlStNr(n). 63/0 und 62/0 Gemarkung Neuköslarn),
Zufahrt zu Kautzenhof 2,
soll versucht werden, mit den Eigentümer
eine Pauschale
Aufwandsentschädigung für den Winterdienst
auszuhandeln. (Länge ca. 235m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 3 (FlStNr(n). 552/0 Gemarkung Trevesen),
Zufahrt zu Kautzenhof 10,
soll versucht werden, mit den Eigentümer
eine Pauschale Aufwandsentschädigung
für den Winterdienst auszuhandeln. (Länge
ca. 58m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 2a (FlStNr(n). 517/0, 554/3 und 511/0 Gemarkung
Trevesen), Zufahrt zu
Kautzenhof 4, 6 und 8, soll versucht
werden, mit den Eigentümern eine Pauschale
Aufwandsentschädigung für den Winterdienst
auszuhandeln. (Länge ca. 174m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 7a (FlStNr(n). 176/2 Gemarkung Lochau),
Zufahrt zu Haselbrunn 13, soll
versucht werden, mit den Eigentümer eine
Pauschale Aufwandsentschädigung für
den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca.
72m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 8 (FlStNr(n). 104/3 und 104/4 Gemarkung
Lochau), Zufahrt zu Lochau 126 und
128, soll versucht werden, mit den
Eigentümern eine Pauschale
Aufwandsentschädigung für den Winterdienst
auszuhandeln. (Länge ca. 98m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 9 (FlStNr(n). 87/0 Gemarkung Lochau),
Zufahrt zu Lochau 3a, soll versucht
werden, mit den Eigentümer eine Pauschale Aufwandsentschädigung
für den
Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 128m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des
Winterdienstes für die gemäß Anlage VI
Nr. 10 (FlStNr(n). 246/1 Gemarkung Lochau),
Zufahrt zu Lochau 78 und 80, soll
versucht werden, mit den Eigentümern eine
Pauschale Aufwandsentschädigung für
den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 48m)
Bezüglich der weiteren Durchführung des Winterdienstes
für die gemäß Anlage VI
Nr. 11 (FlStNr(n). 377/0 Gemarkung Lochau),
Zufahrt zu Haselbrunn 19, soll
versucht werden, mit den Eigentümer eine
Pauschale Aufwandsentschädigung für
den Winterdienst auszuhandeln. (Länge ca. 50m)
Es soll letztlich versucht werden, für die
privaten Zufahrten eine pauschale,
Aufwandsentschädigung (finanzielle
Beteiligung) durch den Eigentümer an die
Gemeinde, in der Höhe zwischen 1,- – 100,-
€ für den Winterdienst auszuhandeln
und zu erheben, welche den Eigentümer(n) dann
durch die Gemeinde in Rechnung
gestellt wird.
Der amtierende Bürgermeister wird diesen
Beschluss mit der Alternative eines
eigenständigen durchgeführten Winterdienstes
den Betroffenen mitteilen.
Dieses gleiche Angebot wird auch den
Eigentümern der Hofzufahrten „Kategorie I“,
welche die Zufahrten nicht zurückgenommen
haben, unterbreitet. Dies sind wie
folgt:
- Zufahrt Neuhof 3 – ca. 30 m
- Zufahrt Arnoldsreuth 9 – ca. 18 m
- Zufahrt Arnoldsreuth 14 a – ca. 23 m
- Zufahrt Harlachberg 3 – ca. 50 m
Das Gesamtergebnis der Verhandlungen wird
dem Gemeinderat mitgeteilt.
3. Ernennung eines/r Familienbeauftragten
hier: Grundsatzbeschluss
Sachverhalt:
Ausgehend von der Koordinierenden
Kinderschutzstelle (KoKi) des Landratsamtes
Tirschenreuth ging folgende Anfrage, unten
im Wortlaut, bei der Gemeinde ein.
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
Bei unserer Arbeit in der
Koordinierungsstelle für Frühe Hilfen stellen wir immer
wieder fest, dass viele junge Familien in
den einzelnen Gemeinden des Landkreises
oft Entlastung und Unterstützung brauchen.
Neben den Betreuungsmöglichkeiten in
Kinderkrippen und Kindergärten werden wir
Auch häufig nach ergänzenden Angeboten
gefragt, wie z.B. Nachbarschaftshilfe,
Babysitterdienste etc.
Unsere Idee wäre, in jeder Gemeinde einen „Familienbeauftragten für Familien mit
Kleinen Kindern“ zu haben, der die
Bürger/innen seiner Gemeinde gut kennt und auf
dem wir mit entsprechenden Nachfragen
zukommen könnten. Diese Person sollte
lediglich eine Vermittlerfunktion ausüben,
evt. ein Mitglied aus dem Elternbeirat des
Kindergartens, Pfarrgemeinderat, Gemeinderat,
Verwaltung etc. Vielleicht gibt es in
Ihrer Gemeinde bereits Angebote bzw.
Ansprechpartner?
Könnten Sie sich dies grundsätzlich
vorstellen?
Wir denken, alle Beteiligten und vor allem
die Familien würden davon sicher
profitieren.
Gerne würden wir mit Ihnen persönlich
dieses Projekt entwickeln.
Bitte setzen Sie sich wegen weiterer
Absprachen mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne
Fütterer Pia Kürschner
Dipl.
Soz.päd. (FH)
Dipl. Soz.päd. (FH)
___________________________________________________
Landratsamt
Tirschenreuth
Der Gemeinderat wurde gebeten einen
Grundsatzbeschluss zu fassen, ob ein/e
„Familienbeauftragte/r für Familien mit
kleinen Kindern“ ernannt werden soll.
Beschluss: 11: 0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt)
Der
Gemeinderat beschließt eine/n Familienbeauftragte/n für Familien mit kleinen
Kindern für die Gemeinde Pullenreuth zu
ernennen. Es sollen Vorschläge bis zur
Septembersitzung eingereicht werden.
4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der freiwilligen Feuerwehren
der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der
Bayerische Gemeindetag hat mit Schreiben vom 03.07.2012 mitgeteilt, dass die
Entschädigungen nach dem Bayerischen
Feuerwehrgesetz (BayFwG) durch das
Bayerische Staatsministerium des Innern
veröffentlicht wurden. So haben sich die
Stundensätze für die abzustellende
Sicherheitswache nach § 11 Abs. 4 AVBayFwG
von 11,40 € auf 12,70 € erhöht.
Die Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde
Pullenreuth muss daher angepasst
werden.
Eine Satzungsänderung ist notwendig. Es
wird vorgeschlagen, die Satzung zum
01.10.2012 in Kraft treten zu lassen.
Beschluss: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine
Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der
freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde
Pullenreuth, nach den Vorgaben des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Die Satzung tritt am 01.10.2012
in Kraft.
5. Mietvertrag mit der
DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster
Sachverhalt:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster,
beabsichtigt, von der Gemeinde
Pullenreuth die Fl.Nr. 384, Gemarkung
Lochau anzumieten, um hierauf weiterhin
eine Funkübertragungsstelle zu betreiben.
Der neue Mietvertrag hebt dann den
bestehenden Mietvertrag zwischen der
Gemeinde Pullenreuth und der DeTeMobil
Deutsche Telekom MobilNet GmbH vom
20.05.1998/29.05.1998 nebst Nachtrag vom
20.05.1998/29.05.1998 zum 30.06.2012 auf.
Inhaltlich basiert der neue Mietvertrag auf
dem noch bestehenden Vertrag. Die beiden Mobilfunkverträge
(für Bauhof und 1.
Bgm.) sind im neuen Mietvertrag nicht mehr
mit eingebunden.
Grundsätzlich bleiben sie jedoch bestehen
und könnten weiter genutzt werden.
Nach Rücksprache mit Bgm. Pirner ist eine
Nutzung der Mobilfunkverträge für
Bauhof und 1. Bürgermeister künftig nicht
mehr vorgesehen.
Nach § 3 Nr. 3.1 des neuen Mietvertrages
erfolgt der Abschluss auf 15 Jahre. Die
Festlaufzeit beginnt am 01.07.2012 und
endet zum 30.06.2027. Der DFMG Deutsche
Funkturm GmbH wird eine Option eingeräumt,
die eine Verlängerung der
Festlaufzeit 2 x um 5 Jahre beinhaltet.
Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich
der Mietvertrag um jeweils 3 Jahre, wenn er
nicht von einer Partei mit einer Frist von
12 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder
der verlängerten Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Als monatlicher Mietzins wird ein Betrag
von 219,02 € (184,05 € + 19 %
Umsatzsteuer von 34,97 €) vereinbart. Der
bisherige Mietzins betrug monatlich
243,38 €. Die Mietpreisminderung ist auf
die allgemeine Marktentwicklung
zurückzuführen.
Beschluss: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, mit
der DFMG Deutsche Funkturm GmbH den
In beigefügten Mietvertrag zur Anmietung
der Fl.Nr. 384, Gemarkung Lochau für die
Weiterbetreibung einer Funkübertragesstelle
mit Wirkung ab 01.07.2012 für die
Dauer von 15 Jahren mit folgender Änderung
abzuschließen:
Beschlossen wird des Weiteren die:
- Streichung des Satzes „Darüber hinaus ist
die DFMG berechtigt, diesen Vertrag
jederzeit mit einer Frist von 12 Monaten
zum Ende eines Monats zu kündigen
(§ 4“). Außer dieses Recht wird ebenso
auch der Gemeinde eingeräumt.
und
- Streichung des Satzes „Einer solchen
Übertragung stimmt der Vermieter bereits
jetzt zu (§9)“.
Der bisherige Mietvertrag vom 20.05.1998 /
29.05.1998 wird zum 30.06.2012 im
gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
6. Flächennutzungsplan
Stadt Erbendorf (7. Änderung)
Hier: Stellungnahme Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Hierzu war keine
Sitzungsvorlage vorhanden. Es handelt sich nach Aussage des
Bgm. lediglich, im
weitesten Sinnen um die Zulassung des Baus von Windrädern im
Gemeindegebiet Erbendorf
nahe des Weilers Eppenhof. Die Interessen der
Gemeinde Pullenreuth werden
hier sicherlich nicht beeinträchtig.
Beschluss: Kein Beschluss
notwendig, dient lediglich der Kenntnisnahme.
Die 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erbendorf wird zur Kenntnis
genommen.
7. Informationen
a) Landkreisfest am 13. und 14. Oktober in
Kornthan
Bgm Pirner stellte fest, dass er keine
Vorschläge aus den Reihen des
Gemeinderates für Vorstellung der
Gemeinde Pullenreuth mehr benötige.
Es wurden schon mehrere Vorschläge
eingebracht.
b) Erschließung
des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth
Hier verwies der Bgm. auf ein beigefügtes
Schreiben des WWA Weiden vom
17.07.2012. Darin hat das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit das Förderprogramm 2012, für das genannte Vorhaben freigegeben
und das WWA ermächtigt, die
Finanzierung vorzunehmen. Diese Ermächtigung
gilt bis zum 31.12.2013. Der
Zuwendungsantrag kann nun umgehend vorgelegt
werden.
Folgender Bauabschnitt ist zur
Finanzierung vorgesehen:
WV Pullenreuth BA 06, Anschluss
Rothenfurth
Nach Antragsstellung und Prüfung werden die
Höhe der Zuwendungen schriftlich
und verbindlich in Aussicht gestellt.
8.
Anfragen
Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch
den Gemeinderat in der öffentlichen
GR-Sitzung.
9. 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Am Rehbühl“;
Hier: Änderungsbeschluss
Sachverhalt:
Im Wesentlichen handelt es
sich um Änderungen im Bereich der Fa. Haider welche
sich sicherlich nicht
hauptsächlich auf das Gesamterscheinungsbild auswirken
werden.
Beschluss: 11:0 (Die Gemeinderäte Reger und Greger fehlen
entschuldigt)
Der Bebauungsplan „Am Rehbühl“ wird
entsprechend dem
Änderungsbebauungsplan vom 31.07.2012 zur
3. Änderung des Bebauungsplanes
„Am Rehbühl“ geändert.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer)
Ing. Büro: Herr Fröhlich Gerhard und
Herr Harald Götz
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Maschauer Karl
Herr
Kellner Siegfried
Herr Rickauer Franz (ehemaliger
Jugendbürgermeister)
Herr Philipp
Andreas