Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 17. Dezember 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 4, und 5 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

3. Ausbau der GV-Straße Lochau „Nordast“ Innerortsbereich

    Hier: Ingenieurvertrag betreffend Straßenbau, Wasser- und Kanalleitung

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Straßenbauarbeiten (inkl. Wasser- und Kanalleitung; teilweiser Austausch)

    beim Bauobjekt „GV-Straße Lochau „Nordast““ wurde der Gemeinde Pullenreuth

    ein Ingenieurvertrag vorgelegt. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die einschlägigen

    Honorarleistungsphasen für die Verkehrsanlagen (Straßenbau, Lph. 5 - 9) als auch

    für die Ingenieurbauwerke (Wasser und Kanalleitungen (Lph. 5 - 9).

    Das Ingenieurbüro Fröhlich, Neusorg bietet der Gemeinde Pullenreuth auch die

    örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 2 Punkt 2.8.8 HOAI 2009 mit 2,3% der

    anrechenbaren Kosten an.

    Bei anrechenbaren Kosten laut Entwurfsplanung von 130.150,00 € für die

    Ingenieurbauwerke und 121.800 € für die Verkehrsanlagen würden der Gemeinde

    Pullenreuth dabei folgende Ingenieurhonorare vom Büro Fröhlich entstehen:

 

    Verkehrsanlagen (Lph. 5 bis einschl. 9) netto:                            ca. 5.818,08 €

    Ingenieurbauwerke (Lph. 5 bis einschl. 9) netto:                        ca. 6.568,32 €

    Örtliche Bauüberwachung gesamt netto) ):                                 ca. 5.794,85 €

    Entwurfsvermessung-Bestandsaufnahme:                                    ca. 449,92 €

    Nebenkosten 3 % -netto:                                                                  ca. 558,94 €

    MWSt.:                                                                                             ca. 3.646,12 €

    Gesamtkosten (brutto):                                                                ca. 22.836,23 €

 

    Mit dem Ingenieurbüro wurde vorab vereinbart, dass die Honorarordnung 2009 zur

    Anwendung kommen würde, obwohl seit 17.07.2013 die Honorarordnung 2013

    Verbindlich gilt (die Honorarordnung 2013 würde merklich höhere Honorarsätze

    enthalten).

 

    Beschluss: 

 

    Mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag gemäß

    Anlage I der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage abzuschließen. Die Lph. 5. bis 9

    werden für alle Gewerke mit diesem Vertrag beauftragt.

    Die örtliche Bauüberwachung wird ebenfalls an das Ingenieurbüro für

    Tiefbautechnik, Neusorg übertragen. Die Maßnahme ist unabweisbar, da sich die

    Straße als in einem schlechten Zustand befindet.

   

    Der Auftrag ist aber erst zu erteilen, wenn

 

    - Der Haushalt 2014 in Kraft ist und

    - Der Zuwendungsbescheid bzw. eine evtl. Genehmigung zum vorzeitigen

      Maßnahmenbeginn vorliegt

 

 

4. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Kirchstraße

    Hier; Auftragsvergabe

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth beabsichtigt in der Kirchstraße zur weiteren Energie- und

    Kosteneinsparung die bestehende Straßenbeleuchtung auf LED- Technik

    umzurüsten.

    Dabei sind der Austausch von 8 Leuchtenaufsätzen (von der Haus- Nr. 2 bis zur

    Haus- Nr. 30) und der komplette Austausch von Mast und Aufsatz bei der Haus- Nr.

    34 vorgesehen.

    Das Bayernwerk Naila (vormals EON Naila) hat hierfür nachfolgende   

    Kostenvorschläge mit Datum vom 16.10.2013 zur Umrüstung unterbreitet:

 

    Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Hella Park LED 15W:            3.418,35 € brutto

    Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m Mast

    konisch gerade mit Typ Hella Park LED 15 W:                              1.762,06 € brutto

    Gesamtkosten:                                                                                  5.180,41 € brutto

 

    Hinweis:

 

    Der Typ Hella Park wurde bereits bei 4 Standorten als Musterleuchte vor Ort in der   

    Kirchstraße installiert. Zudem wurden beim Verbindungsweg (Weiß Rosa) bereits

    3 LED- Leuchten des Typs Hella Park montiert.

  

    Alternative:

 

    Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Siteco Pilz LED 38W:           5.080,92 € brutto

    Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m Mast

    konisch gerade mit Typ Siteco Pilz LED 38 W:                             1.969,88 € brutto

    Gesamtkosten:                                                                                 7.050,80 € brutto

 

    Zum Wettbewerbsvergleich wurde die Fa. Elektro Philipp aus Pullenreuth

    aufgefordert, ein Vergleichsangebot zu erstellen. Die Fa. Philipp konnte auf

    Nachfrage aber aufgrund wirtschaftlicher Gründe kein Angebot unterbreiten. Im

    Marktvergleich sind die Angebotspreise des Bayerwerkes wirtschaftlich

    angemessen.

 

    Rechtliche Würdigung:

 

    Ist die Lebensdauer der alten Anlage (Beleuchtungskörper in einer

    Erschließungsanlage) abgelaufen (= ca. 20 Jahre), ist der Wechsel des kompletten

    Leuchtkopfes einschließlich der Reflektorentechnik beitragspflichtig.

    Dass mit der Neuinstallation der Beleuchtung sich diese nach wenigen Jahren

    aufgrund der Energieeinsparung amortisieren kann, ist für die Beitragserhebung im

    Rahmen der Erneuerung unerheblich.

   

    Ein Inbetriebnahmedatum der Leuchten in der Kirchstraße liegt hier leider nicht

      mehr vor.

      Aufgrund der technischen Anwendung (Quecksilberdampflampen,

      Peitschenleuchten) können Sie allerdings davon ausgehen, dass die Leuchten

      älter als 30 Jahre sind.

 

    Die derzeitige Beleuchtung entspricht aber nicht der aktuellen EN-/DIN-Norm für

      Straßenbeleuchtung und wird auch mit dem Einsatz neuer LED-Leuchtenaufsätze

      nicht normenkonform sein.

      Dies hat zur Folge, dass aufgrund der nicht DIN-gerechten Ausleuchtung eine

      Umlage auf die Anlieger nicht möglich ist. Alternativ müssten mehr Masten

      aufgestellt werden (und alte bestehende abgebaut), was zu einem Vermehrung der

      Gesamtkosten führen würde.

 

    Anbei ein Berechnungsbeispiel:

 

    a) Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufgrund der vorliegenden Angebote

        (nicht DIN-gerecht) – Durchschnittskosten der beiden Alternativen: ca. 6.000,00 €

        Umlage auf Anlieger nicht möglich:                                                                    0,00 €

        = Eigenanteil Gemeinde:                                                                                6.000,00 €

 

    b) Erneuerung der Straßenbeleuchtung Kirchstraße (DIN-gerecht)

         Kosten hierfür ca.:                                                                                       16.000,00 €

         Umlage auf Anlieger (Haupterschließungsstraße 65 % Anlieger):          10.400,00 €

         = Eigenanteil Gemeinde (35 %):                                                                    5.600,00 €

 

    Für die Maßnahme sind bereits im Haushalt 2013 Ausgaben in Höhe von 5.000,- €

    veranschlagt.

 

    Beschluss: 

 

    Die Gemeinde Pullenreuth beschließt die Vergabe bzgl. der Erneuerung der

    Straßenbeleuchtung an das Bayerwerk/Naila laut Angebote vom 16.10.2013 in der

    Kirchstraße wie folgt:

 

    Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Hella Park LED 15W:            3.418,35 € brutto

    Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m Mast

    konisch gerade mit Typ Hella Park LED15 W:                               1.762,06 € brutto

    Gesamtkosten:                                                                                  5.180,41 € brutto

 

 

5. Dorferneuerung Pullenreuth; Beleuchtungskonzept Grüne Mitte;

    Hier: Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    Herr Thomas Philipp hat der Gemeinde Pullenreuth Anfang des Jahres 2013 ein

    Beleuchtungskonzept für die „Grüne Mitte“ vorgelegt.

    Mit einer PV-Anlage auf dem bestehenden WC-Gebäude sollen Leuchten in der

    Grünen Mitte betrieben werden.

   

    Der Bau- und Umweltausschuss fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    07.05.2013 folgenden Beschluss:

 

    „Der Vorschlag, auf dem WC – Häuschen eine PV – Anlage zu errichten und damit

    LED – Leuchten in der Grünen Mitte zu betreiben, wird grundsätzlich befürwortet.     

    Zunächst wird die Verwaltung beauftragt abzuklären, inwieweit dieses Vorhaben

    bezuschusst werden könnte. Danach soll dies dem Gemeinderat zur

    Beschlussfassung vorgelegt werden.“

 

    Die erforderlichen Unterlagen wurden daraufhin am 17.06.2013 an Frau Bock (Amt

    für Ländliche Entwicklung) zur Prüfung weitergeleitet.

    Seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung wurde uns Ende Oktober mitgeteilt,

    dass die Beleuchtung selbst förderfähig ist, die Installation der PV-Anlage ohne

    Zuwendung erfolgen muss.

    Auf dieser Basis hat die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth diesen

    Beleuchtungskonzept in der Sitzung am 31.10.2013 zugestimmt.

 

    Finanzielle Beurteilung:

 

    Die Photovoltaikanlage auf dem bestehenden WC-Häuschen ist nicht förderfähig.

    Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.700,00 €.

    Für das eigentliche Beleuchtungssystem mit Speicheranlage werden ca. 17.500,00 €

    an Kosten anfallen.

    Diese Kosten werden mit 50 Prozent seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung

    bezuschusst.

 

    Es ergibt sich somit folgende Kostendarstellung:

 

    Gesamtkosten:                                                                        22.200,00 €

    Bezuschussung ALE (50 % aus 17.500,00 €):                        8.750,00 €

    = Eigenanteil Gemeinde:                                                        13.450,00 €

 

    Beschluss: 

 

    Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft

    Pullenreuth über das Beleuchtungskonzept „Grüne Mitte“ eine Vereinbarung

    abzuschließen.

    Die Kosten sind im Haushalt 2014 einzuplanen.

    Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden

    Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des

    Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.45 Uhr   

 

 

    GR Bauer Robert war für diese GR-Sitzung entschuldigt.     

 

   

1. Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um einen

    Stellplatz;

    Hier: Eingabe der FFW Pilgramsreuth-Langentheilen vom 19.11.2013

 

    Sachverhalt:

 

    Im Zuge der Baumaßnahme „Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses

    Pilgramsreuth um einen Stellplatz“, hat die FFW Pilgramsreuth-Langentheilen den    

    Antrag eingereicht, im Zuge der derzeitigen Bauarbeiten in der bestehenden

    Fahrzeughalle vier neue Fenster mitsamt Fensterbänken und ein neues Sektionaltor

    mit Schlupftür einbauen zu dürfen.

 

    Die Kostenberechnung für Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses

    Pilgramsreuth um einen Stellplatz war mit einen Betrag von 42.062,12 €

    veranschlagt.

    Hierauf erhält die Gemeinde Pullenreuth eine einmalige Förderung von 23.250,00 €

    (Festbetragsförderung), so dass 18.812,12 € Eigenmittel verbleiben.

    Die geplanten Investitionskosten am Feuerwehrgerätehaus laut Antrag der FFW

    Pilgramsreuth belaufen sich auf insgesamt 3.602,55 € (brutto) und können durch

    Einsparungen an der Erweiterung komplett refinanziert werden.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)

   

    Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt der geplanten Investition am    

    Feuerwehrgerätehaus (4 Fenster, Fensterbänke und Befestigungsmaterial,

    Sektionaltor – inkl. Schlüpftür) in Höhe von 3.602,55 € zu.

    Die Refinanzierung erfolgt über Einsparungen an der Erweiterung des bestehenden

    Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um einen Stellplatz. Die angesetzten

    Gesamtkosten von 42.062,12 € dürfen nicht überschritten werden.

 

 

2. Möglichkeit der Abhaltung einer Bürgerversammlung im Gemeindebereich

    Höll/Pilgramsreuth

 

    Sachverhalt:

 

    In der GR-Sitzung am 26.11. wurde durch GRtin Bayer Christa angefragt, ob die

    nächste Bürgerversammlung im Gemeindebereich Höll/Pilgramsreuth abgehalten

    werden kann.

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Geschäftsordnung lediglich folgende

    Regelung getroffen:

 

§ 14

Abhalten von Bürgerversammlungen

 

    (1)1Der erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des   

          Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung ein (Art. 18 Abs. 1 GO).

         2Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm

           bestellter Vertreter.

    (2)  Auf Antrag von Gemeindebürgern nach Art. 18 Abs. 2 GO beruft der erste

           Bürgermeister darüber hinaus eine weitere Bürgerversammlung ein, die    

           innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Gemeinde

           stattzufinden hat.

 

    Darüber hinaus wurde zuletzt 2009 entschieden, die Bürgerversammlungen

    abwechselnd in Pullenreuth, Lochau und Trevesen abzuhalten.

    Es spricht somit nichts dagegen, die nächste Bürgerversammlung im

    Gemeindebereich Höll/Pilgramsreuth abzuhalten; der Gemeinderat müsste lediglich

    einen entsprechenden Beschluss fassen (den allerdings der neue Gemeinderat ab

    01.05.2014 abändern könnte).

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Diese Regelung wurde nach einem Hinweis der UWG Pullenreuth, dass doch   

    in der Bayerischen Gemeindeordnung in §18 geregelt sei: „In größeren Gemeinden   

    Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets zu beschränken“.

    Daher stellte die UWG damals den Antrag doch jeweils wie bisher weiterhin in jeder

    früheren Altgemeinde jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten.

 

    Der Gemeinderat stimmte damals mehrheitlich, auf besonderen Wunsch des

    Bürgermeisters da dieser nach eigenem Bekunden nicht bereit war mehrere

    Bürgerversammlungen jährlich abzuhalten, gegen den Antrag der UWG und segnete

    somit die jetzige Regelung nur noch jährlich eine Bürgerversammlung,

    abwechselnd in den Ortsteilen Pullenreuth, Lochau und Trevesen abzuhalten, ab.

 

    Die UWG ist weiterhin der Meinung, dass die vier Altgemeinden, welche vor den

    Gebietsreformen selbstständig waren, uneingeschränkt das Recht auf eine eigene

    Bürgerversammlung besitzen. 

   

    Beschluss:  12:0   (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass der im Frühjahr neu gewählte

    Gemeinderat sich dieser Sache annehmen und entsprechend regeln solle.

 

 

3. Grundsatzentscheidung zur Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die

    FFW Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Zu diesem TOP bekam der Kommandant der FFW Pullenreuth Herr Siegfrid Kellner

    vom Bgm. ein Rederecht eingeräumt. Dieser erläuterte dem Gemeinderat den

    wesentlichen Unterschied zwischen einem MTW und einem MZF. Er bekräftigte des

    Weiteren, dass sich die FFW mit 10.000 € am Kauf beteiligen wird und sich diese    

    gerne den Kauf des angebotenen Opel Movana wünsche.

 

    Zum Grundsatzbeschluss vom März 2013 für die Ersatzbeschaffung eines

    Manschaftstransportwagen hat die Verwaltung einen Förderantrag bei der

    Regierung der Oberpfalz für einen solchen MTW gestellt und mit Bescheid vom

    28.10.2013 eine Förderzusagen von 10.500 € erhalten. Der FFW Pullenreuth ist

    jedoch ein Mehrzweckfahrzeug zuzuordnen, da sie ein LF8/6 im Bestand hat. Nach

    den derzeitig geltenden Feuerwehrzuwendungsrichtlinien steht einer Feuerwehr mit

    einem LF 8/6 ein MZF zu und wird von den Feuerwehr-Führungskräften und den

    Zuschussstellten für notwendig eingestuft. In der Alarmierungsfolge und der

    Einsatzmittelkette der ILS Nordoberpfalz wird bei den meisten Einsätzen ein MZF im

    Löschzug alarmiert oder manchmal sogar gesondert angefordert. In einem

    Mehrzweckfahrzeug werden nach seiner Normalbeladung im Gegensatz zu einem

    MTW weitaus mehr Ausrüstungsgegenstände mitgeführt. Ein MZF hat somit einem

    größeren Einsatzwert und Einsatzmöglichkeiten als ein MTW.

 

   Aufgrund der vorliegenden Förderzusage für ein MTW wurde mit Herrn KBR Arnold

   und der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz die Absprache getroffen, dass die

    Förderung für ein MZF nach dem vorliegenden Antrag gewährt wird. Die

    schriftlichen Zusage für die höhere Förderung eines MZF in Höhe von 13.000 €

    bleibt noch abzuwarten.

 

    Die eingeholten Angebote betrafen bereits ein MZF. Diese Angebote wurden nach

    den aktuellen technischen Ausschreibungsvorgaben für ein MZF erstellt.

 

    Als günstigster Anbieter stellte sich die Fa. Brucker, Tirschenreuth zum

    Angebotspreis von 31.996,80 € für einen Opel Movana heraus.

    Ein vergleichbarer VW Transporter würde 35.496,69 € sowie ein Mercedes Sprinter

    36.500,00 € kosten.

    Der in der vorangegangenen GR-Sitzung ins Gespräch gebrachte Ford Transit,

    welcher zu einem Preis von 19.600 € abzüglich 1.000 € Sonderkondition für

    Gewerbetreibente,  kam zuerst wegen baulicher Einschränkungen nicht in Frage.  

    Diese wurden beim jetzigen Modell zwar ausgeräumt jedoch ist mit entsprechender

    Ausrüstung nach Aussage von Bgm. Pirner kaum ein nennenswerter

    Preisunterschied zu erwarten.

 

    Die FFW Pullenreuth sicherte weiterhin eine Kostenbeteiligung von 10.000 € sowie

    die Übernahme der ganzen, umfangreichen Umbauarbeiten zu.  

 

    Beschluss:    12:0   (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth schafft für die FFW Pullenreuth ein MZF vom Typ Opel

    Movana Combi2.3 CDTI mit 92 KW vom günstigsten Anbieter, der Fa. Brucker aus

    Tirschenreuth, zum Angebotspreis von 31.996,80 € brutto als Ersatzfahrzeug

    vorbehaltlich der Zuschusserhöhung durch die Regierung der Oberpfalz auf

    13.000 € (Zuschusssatz für ein MZF) an.

 

    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu baldigen Ersatzbeschaffung

    und den Zuschussabruf vorzunehmen.

 

 

4. Dorferneuerung Pullenreuth; Planung „Vorplatz Kindergarten“

    Hier: Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    In der öffentlichen GR-Sitzung am 24.04.2013 wurde mit der

    Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth vereinbart, dass die Planung „Vorplatz

    Kindergarten“ an das Ingenieurbüro Fröhlich, Neusorg und Architekturbüro

    Drehobel, Brand vergeben werden soll.

    Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    07.05.2013 die Neugestaltung des Straßenabschnitts Kindergarten bis Anschluss

    Dorfmitte (Anwesen Maschauer) in die Vorplanung mit aufzunehmen.

    Die Architekturbüros haben daraufhin in einer Bürogemeinschaft dem Amt für

    Ländliche Entwicklung der Oberpfalz ein Angebot (Ing. Vertrag bis Leistungsphase

    4) vorgelegt.

    Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth hat in Ihrer Sitzung am 31.10.2013 dem

    Vertrag bereits zugestimmt.

  

    Es ergibt sich folgende Kostendarstellung:

 

    Gesamtkosten:                                      22.000,00 €

    Bezuschussung ALE (60 %):               13.200,00 €

    = Eigenanteil Gemeinde:                        8.800,00 €

 

    Beschluss:    12:0   (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)

 

    Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft

    Pullenreuth bezüglich der Ingenieurleistungen „Vorplatz Kindergarten“ eine

    Vereinbarung abzuschließen.

    Die Kosten sind im Haushalt 2014 einzuplanen.

    Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden

    Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des

    Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.

 

 

5. Dorferneuerung Pullenreuth; Umbau und Sanierung des alten Schulhauses Lochau

    zu einem Gemeinschaftshaus (Außenanlagen);

    Hier: Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen des Umbaus und der Sanierung des alten Schulhauses in Lochau zu

    Einem Gemeinschaftshaus hat die Dorfgemeinschaft Lochau e. V. am 06.09.2013

    einen Antrag bezüglich der Außenanlagen eingereicht.

    Diese Unterlagen wurden vorab am 07.10.2013 an Frau Bock (Amt für Ländliche

    Entwicklung der Oberpfalz) mit der Bitte um Prüfung bezüglich

    Zuschussmöglichkeiten gesandt. Das Amt für Ländliche Entwicklung würde die

    Aufwertung der Außenanlagen befürworten und hat einen Fördersatz von 60 %

    zugesagt.

    Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth hat in Ihrer Sitzung am 31.10.2013 dem

    Vorhaben bereits zugestimmt.

 

    Für die Maßnahme waren bisher Gesamtkosten in Höhe von 127.400,00 € Ausgaben

    und 63.700,00 € Einnahmen (Zuwendung Amt für Ländliche Entwicklung)

    veranschlagt.

    Nach dem jetzigen Baufortschritt ist noch eine Restsumme von ca. 2.000,00 €

    vorhanden.

 

    Es ergibt sich somit folgende Kostendarstellung:

 

    Gesamtkosten Außenanlagen:                                33.000,00 €

    Bezuschussung ALE (60 % aus 33.000,00 €):        19.800,00 €

    = Eigenanteil Gemeinde:                                          13.200,00 €

 

    (wobei hierfür noch der Restbetrag von ca. 2.000,00 € aus der bisherigen Maßnahme

    vorhanden ist)

 

    Beschluss:    12:0   (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)

 

    Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft

    Pullenreuth über die Außenanlagen „Gemeinschaftshaus Lochau“ eine

    Vereinbarung abzuschließen.

    Die Kosten sind im Haushalt 2014 einzuplanen.

    Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden

    Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des

    Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.

 

 

6. Informationen

 

    Der Bgm. Informierte darüber, dass er noch über einen HH Rest von 26.000 € für den

    Straßenunterhalt verfüge. Dieser versicherte er, wird selbstverständlich mit in den

    HH 2014 übernommen. Größere gewünschte Verbesserungen kann er mit diesem

    geringen Betrag nicht abarbeiten.

 

 

7. Anfragen   

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschen wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber ein Gesundes

neues Jahr 2014.

 

Herzlichen Dank sagen wir Ihnen auch für das in uns gesetzte Vertrauen während des gesamten vergangenen Jahres.

 

Bitte wenden sie sich weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen soweit es in unserer Macht steht jederzeit gerne

und selbstverständlich weiter.

 

Wenn Ihnen unsere Homepage, die Art und Weise wie wir Sie hier Informieren gefällt und entspricht, dann empfehlen Sie

diese doch in Ihrem Bekanntenkreis weiter.

Für Anregungen von Ihrer Seite aus haben wir ebenfalls

stets ein offenes Ohr.

 

Vielen herzlichen Dank! 

 

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                         Herr König Conny zum TOP 3

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Etwa 15 Personen (offensichtlich Mitglieder der FFW

                                        Pullenreuth und Pilgramsreuth) u.a.

                                        Herr Kellner Siegfrid, Kommandant, FFW Pullenreuth

                                        Herr Übelmesser Klaus, Leimgruben

                                        Herr Prischenk Stefan, Pullenreuth, 

                                        Herr Spörrer Johann, Pullenreuth

                                        Herr Müller, Kreuzweiher

                                        Herr Schultes Bernhard, Pilgramsreuth