Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 17. Dezember 2013
um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem
Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu
geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 6
wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 4, und
5 ordentlich
der Wegfall der
Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
3. Ausbau der GV-Straße Lochau
„Nordast“ Innerortsbereich
Hier: Ingenieurvertrag betreffend Straßenbau, Wasser- und Kanalleitung
Sachverhalt:
Für die Straßenbauarbeiten (inkl. Wasser- und Kanalleitung; teilweiser
Austausch)
beim Bauobjekt „GV-Straße Lochau „Nordast““ wurde der Gemeinde
Pullenreuth
ein Ingenieurvertrag vorgelegt. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die
einschlägigen
Honorarleistungsphasen für die Verkehrsanlagen (Straßenbau, Lph. 5 - 9)
als auch
für die Ingenieurbauwerke (Wasser und Kanalleitungen (Lph. 5 - 9).
Das Ingenieurbüro Fröhlich, Neusorg bietet der Gemeinde Pullenreuth auch
die
örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 2 Punkt 2.8.8 HOAI 2009 mit 2,3% der
anrechenbaren Kosten an.
Bei anrechenbaren Kosten laut Entwurfsplanung von 130.150,00 € für die
Ingenieurbauwerke und 121.800 € für die Verkehrsanlagen würden der
Gemeinde
Pullenreuth dabei folgende Ingenieurhonorare vom Büro Fröhlich entstehen:
Verkehrsanlagen (Lph. 5 bis einschl. 9) netto: ca. 5.818,08 €
Ingenieurbauwerke (Lph. 5 bis einschl. 9) netto: ca. 6.568,32 €
Örtliche Bauüberwachung gesamt netto) ): ca. 5.794,85 €
Entwurfsvermessung-Bestandsaufnahme: ca. 449,92 €
Nebenkosten 3 % -netto:
ca. 558,94 €
MWSt.: ca.
3.646,12 €
Gesamtkosten (brutto): ca.
22.836,23 €
Mit dem Ingenieurbüro wurde vorab vereinbart, dass die Honorarordnung
2009 zur
Anwendung kommen würde, obwohl seit 17.07.2013 die Honorarordnung 2013
Verbindlich gilt (die Honorarordnung 2013 würde merklich höhere
Honorarsätze
enthalten).
Beschluss:
Mit dem Ingenieurbüro
für Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag gemäß
Anlage I der zugrunde liegenden
Sitzungsvorlage abzuschließen. Die Lph. 5. bis 9
werden für alle Gewerke mit diesem Vertrag
beauftragt.
Die örtliche Bauüberwachung wird ebenfalls
an das Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Neusorg übertragen. Die
Maßnahme ist unabweisbar, da sich die
Straße als in einem schlechten Zustand
befindet.
Der Auftrag ist aber erst zu erteilen, wenn
- Der Haushalt 2014 in Kraft ist und
- Der Zuwendungsbescheid bzw. eine evtl.
Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn vorliegt
4.
Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in der Kirchstraße
Hier; Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth beabsichtigt in der Kirchstraße zur weiteren
Energie- und
Kosteneinsparung die bestehende Straßenbeleuchtung auf LED- Technik
umzurüsten.
Dabei sind der Austausch von 8 Leuchtenaufsätzen (von der Haus- Nr. 2
bis zur
Haus- Nr. 30) und der komplette Austausch von Mast und Aufsatz bei der
Haus- Nr.
34 vorgesehen.
Das Bayernwerk Naila (vormals EON Naila) hat hierfür nachfolgende
Kostenvorschläge mit Datum vom 16.10.2013 zur Umrüstung unterbreitet:
Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Hella Park LED 15W: 3.418,35 € brutto
Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m Mast
konisch gerade mit Typ Hella Park LED 15 W: 1.762,06 € brutto
Gesamtkosten: 5.180,41 € brutto
Hinweis:
Der Typ Hella Park wurde bereits bei 4
Standorten als Musterleuchte vor Ort in der
Kirchstraße installiert. Zudem wurden beim
Verbindungsweg (Weiß Rosa) bereits
3 LED- Leuchten des Typs Hella Park
montiert.
Alternative:
Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Siteco Pilz LED 38W: 5.080,92 € brutto
Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m Mast
konisch gerade mit Typ Siteco Pilz LED 38 W: 1.969,88 € brutto
Gesamtkosten: 7.050,80
€ brutto
Zum Wettbewerbsvergleich wurde die Fa. Elektro Philipp aus Pullenreuth
aufgefordert, ein Vergleichsangebot zu erstellen. Die Fa. Philipp konnte
auf
Nachfrage aber aufgrund wirtschaftlicher Gründe kein Angebot
unterbreiten. Im
Marktvergleich sind die Angebotspreise des Bayerwerkes wirtschaftlich
angemessen.
Rechtliche Würdigung:
Ist die Lebensdauer der alten Anlage (Beleuchtungskörper in einer
Erschließungsanlage) abgelaufen (= ca. 20 Jahre), ist der Wechsel des
kompletten
Leuchtkopfes einschließlich der Reflektorentechnik beitragspflichtig.
Dass mit der Neuinstallation der Beleuchtung sich diese nach wenigen
Jahren
aufgrund der Energieeinsparung amortisieren kann, ist für die
Beitragserhebung im
Rahmen der Erneuerung unerheblich.
• Ein
Inbetriebnahmedatum der Leuchten in der Kirchstraße liegt hier leider nicht
mehr
vor.
Aufgrund der technischen Anwendung
(Quecksilberdampflampen,
Peitschenleuchten) können Sie allerdings
davon ausgehen, dass die Leuchten
älter als 30 Jahre sind.
• Die
derzeitige Beleuchtung entspricht aber nicht der aktuellen EN-/DIN-Norm für
Straßenbeleuchtung und wird auch mit dem
Einsatz neuer LED-Leuchtenaufsätze
nicht normenkonform sein.
Dies hat zur Folge, dass aufgrund der nicht DIN-gerechten Ausleuchtung
eine
Umlage auf die Anlieger nicht möglich ist. Alternativ müssten mehr
Masten
aufgestellt werden (und alte bestehende abgebaut), was zu einem
Vermehrung der
Gesamtkosten führen würde.
Anbei ein Berechnungsbeispiel:
a) Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufgrund der vorliegenden Angebote
(nicht DIN-gerecht) –
Durchschnittskosten der beiden Alternativen: ca. 6.000,00 €
Umlage auf Anlieger nicht möglich:
0,00 €
= Eigenanteil Gemeinde:
6.000,00 €
b) Erneuerung der Straßenbeleuchtung Kirchstraße (DIN-gerecht)
Kosten hierfür ca.: 16.000,00 €
Umlage auf Anlieger
(Haupterschließungsstraße 65 % Anlieger): 10.400,00
€
= Eigenanteil Gemeinde (35 %):
5.600,00 €
Für die Maßnahme sind bereits im Haushalt 2013 Ausgaben in Höhe von
5.000,- €
veranschlagt.
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth beschließt die
Vergabe bzgl. der Erneuerung der
Straßenbeleuchtung an das Bayerwerk/Naila
laut Angebote vom 16.10.2013 in der
Kirchstraße wie folgt:
Umbau von 8 Brennstellen auf Typ Hella Park
LED 15W: 3.418,35 € brutto
Ersatz eines Peitschenmastleuchte durch 5m
Mast
konisch gerade mit Typ Hella Park LED15
W: 1.762,06 € brutto
Gesamtkosten:
5.180,41 € brutto
5. Dorferneuerung Pullenreuth;
Beleuchtungskonzept Grüne Mitte;
Hier: Vereinbarung
Sachverhalt:
Herr Thomas Philipp hat der Gemeinde Pullenreuth Anfang des Jahres 2013
ein
Beleuchtungskonzept für die „Grüne Mitte“ vorgelegt.
Mit einer PV-Anlage auf dem bestehenden WC-Gebäude sollen Leuchten in
der
Grünen Mitte betrieben werden.
Der Bau- und Umweltausschuss fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung
am
07.05.2013 folgenden Beschluss:
„Der Vorschlag, auf dem WC – Häuschen eine
PV – Anlage zu errichten und damit
LED – Leuchten in der Grünen Mitte zu
betreiben, wird grundsätzlich befürwortet.
Zunächst wird die Verwaltung beauftragt
abzuklären, inwieweit dieses Vorhaben
bezuschusst werden könnte. Danach soll dies
dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Die erforderlichen Unterlagen wurden daraufhin am 17.06.2013 an Frau
Bock (Amt
für Ländliche Entwicklung) zur Prüfung weitergeleitet.
Seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung wurde uns Ende Oktober
mitgeteilt,
dass die Beleuchtung selbst förderfähig ist, die Installation der
PV-Anlage ohne
Zuwendung erfolgen muss.
Auf dieser Basis hat die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth diesen
Beleuchtungskonzept in der Sitzung am 31.10.2013 zugestimmt.
Finanzielle Beurteilung:
Die Photovoltaikanlage auf dem bestehenden WC-Häuschen ist nicht
förderfähig.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.700,00 €.
Für das eigentliche Beleuchtungssystem mit Speicheranlage werden ca.
17.500,00 €
an Kosten anfallen.
Diese Kosten werden mit 50 Prozent seitens des Amtes für Ländliche
Entwicklung
bezuschusst.
Es ergibt sich somit folgende Kostendarstellung:
Gesamtkosten: 22.200,00
€
Bezuschussung ALE (50 % aus 17.500,00 €): 8.750,00 €
= Eigenanteil Gemeinde: 13.450,00 €
Beschluss:
Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit
der Teilnehmergemeinschaft
Pullenreuth über das Beleuchtungskonzept
„Grüne Mitte“ eine Vereinbarung
abzuschließen.
Die Kosten sind im Haushalt 2014
einzuplanen.
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet
sich mit der laufenden
Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im
Raum stehenden Gefahr des
Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.45 Uhr
GR Bauer Robert war für
diese GR-Sitzung entschuldigt.
1. Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um einen
Stellplatz;
Hier: Eingabe der FFW Pilgramsreuth-Langentheilen vom 19.11.2013
Sachverhalt:
Im Zuge der Baumaßnahme „Erweiterung des
bestehenden Feuerwehrgerätehauses
Pilgramsreuth um einen Stellplatz“, hat die FFW
Pilgramsreuth-Langentheilen den
Antrag eingereicht, im Zuge der derzeitigen Bauarbeiten in der
bestehenden
Fahrzeughalle vier neue Fenster mitsamt Fensterbänken und ein neues Sektionaltor
mit Schlupftür einbauen zu dürfen.
Die Kostenberechnung für Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses
Pilgramsreuth um einen Stellplatz war mit einen Betrag von 42.062,12 €
veranschlagt.
Hierauf erhält die Gemeinde Pullenreuth eine einmalige Förderung von
23.250,00 €
(Festbetragsförderung), so dass 18.812,12 € Eigenmittel verbleiben.
Die geplanten Investitionskosten am Feuerwehrgerätehaus laut Antrag der
FFW
Pilgramsreuth belaufen sich auf insgesamt 3.602,55 € (brutto) und können
durch
Einsparungen an der Erweiterung komplett refinanziert werden.
Beschluss: 12:0 (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt der
geplanten Investition am
Feuerwehrgerätehaus (4 Fenster,
Fensterbänke und Befestigungsmaterial,
Sektionaltor – inkl. Schlüpftür) in Höhe von
3.602,55 € zu.
Die Refinanzierung erfolgt über
Einsparungen an der Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um
einen Stellplatz. Die angesetzten
Gesamtkosten von 42.062,12 € dürfen nicht
überschritten werden.
2. Möglichkeit der Abhaltung einer Bürgerversammlung im
Gemeindebereich
Höll/Pilgramsreuth
Sachverhalt:
In der GR-Sitzung am 26.11. wurde durch GRtin Bayer Christa angefragt,
ob die
nächste Bürgerversammlung im Gemeindebereich Höll/Pilgramsreuth abgehalten
werden kann.
Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Geschäftsordnung lediglich
folgende
Regelung getroffen:
§ 14
Abhalten von
Bürgerversammlungen
(1)1Der erste Bürgermeister beruft
mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des
Gemeinderats auch öfter, eine
Bürgerversammlung ein (Art. 18 Abs. 1 GO).
2Den Vorsitz in der Versammlung
führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter.
(2) Auf Antrag von Gemeindebürgern nach Art. 18
Abs. 2 GO beruft der erste
Bürgermeister darüber hinaus eine
weitere Bürgerversammlung ein, die
innerhalb von drei Monaten nach
Eingang des Antrags bei der Gemeinde
stattzufinden hat.
Darüber hinaus wurde zuletzt 2009 entschieden,
die Bürgerversammlungen
abwechselnd
in Pullenreuth, Lochau und Trevesen abzuhalten.
Es spricht somit nichts dagegen, die nächste Bürgerversammlung im
Gemeindebereich Höll/Pilgramsreuth abzuhalten; der Gemeinderat müsste lediglich
einen entsprechenden Beschluss fassen (den allerdings der neue
Gemeinderat ab
01.05.2014 abändern könnte).
Eigene Anmerkung:
Diese Regelung wurde nach einem Hinweis der UWG Pullenreuth, dass doch
in der Bayerischen Gemeindeordnung in §18 geregelt sei: „In größeren
Gemeinden
Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets zu beschränken“.
Daher stellte die UWG damals den Antrag doch jeweils wie bisher weiterhin
in jeder
früheren Altgemeinde jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten.
Der Gemeinderat stimmte damals mehrheitlich, auf besonderen Wunsch des
Bürgermeisters da dieser nach eigenem Bekunden nicht bereit war mehrere
Bürgerversammlungen jährlich abzuhalten, gegen den Antrag der UWG und
segnete
somit die jetzige Regelung nur noch jährlich eine Bürgerversammlung,
abwechselnd in den Ortsteilen Pullenreuth, Lochau und Trevesen
abzuhalten, ab.
Die UWG ist weiterhin der Meinung, dass die vier Altgemeinden, welche
vor den
Gebietsreformen selbstständig waren, uneingeschränkt das Recht auf eine
eigene
Bürgerversammlung besitzen.
Beschluss: 12:0 (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat
Pullenreuth beschließt, dass der im Frühjahr neu gewählte
Gemeinderat sich dieser Sache annehmen und
entsprechend regeln solle.
3. Grundsatzentscheidung zur
Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die
FFW Pullenreuth
Sachverhalt:
Zu diesem TOP bekam der Kommandant der FFW
Pullenreuth Herr Siegfrid Kellner
vom Bgm. ein Rederecht eingeräumt. Dieser
erläuterte dem Gemeinderat den
wesentlichen Unterschied zwischen einem MTW
und einem MZF. Er bekräftigte des
Weiteren, dass sich die FFW mit 10.000 € am
Kauf beteiligen wird und sich diese
gerne den Kauf des angebotenen Opel Movana
wünsche.
Zum Grundsatzbeschluss vom März 2013 für die Ersatzbeschaffung eines
Manschaftstransportwagen hat die Verwaltung einen Förderantrag bei der
Regierung der Oberpfalz für einen solchen MTW gestellt und mit Bescheid
vom
28.10.2013 eine Förderzusagen von 10.500 € erhalten. Der FFW Pullenreuth
ist
jedoch ein Mehrzweckfahrzeug zuzuordnen, da sie ein LF8/6 im Bestand
hat. Nach
den derzeitig geltenden Feuerwehrzuwendungsrichtlinien steht einer
Feuerwehr mit
einem LF 8/6 ein MZF zu und wird von den Feuerwehr-Führungskräften und
den
Zuschussstellten für notwendig eingestuft. In der Alarmierungsfolge und
der
Einsatzmittelkette der ILS Nordoberpfalz wird bei den meisten Einsätzen
ein MZF im
Löschzug alarmiert oder manchmal sogar gesondert angefordert. In einem
Mehrzweckfahrzeug werden nach seiner Normalbeladung im Gegensatz zu
einem
MTW weitaus mehr Ausrüstungsgegenstände mitgeführt. Ein MZF hat somit
einem
größeren Einsatzwert und Einsatzmöglichkeiten als ein MTW.
Aufgrund der vorliegenden Förderzusage für ein MTW wurde mit Herrn KBR
Arnold
und der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz die Absprache
getroffen, dass die
Förderung für ein MZF nach dem vorliegenden Antrag gewährt wird. Die
schriftlichen Zusage für die höhere Förderung eines MZF in Höhe von
13.000 €
bleibt noch abzuwarten.
Die eingeholten Angebote betrafen bereits ein MZF. Diese Angebote wurden
nach
den aktuellen technischen Ausschreibungsvorgaben für ein MZF erstellt.
Als günstigster Anbieter stellte sich die Fa. Brucker, Tirschenreuth zum
Angebotspreis von 31.996,80 € für einen Opel Movana heraus.
Ein vergleichbarer VW Transporter würde 35.496,69 € sowie ein Mercedes
Sprinter
36.500,00 € kosten.
Der in der vorangegangenen GR-Sitzung ins Gespräch gebrachte Ford
Transit,
welcher zu einem Preis von 19.600 € abzüglich 1.000 € Sonderkondition
für
Gewerbetreibente, kam zuerst
wegen baulicher Einschränkungen nicht in Frage.
Diese wurden beim jetzigen Modell zwar ausgeräumt jedoch ist mit
entsprechender
Ausrüstung nach Aussage von Bgm. Pirner kaum ein nennenswerter
Preisunterschied zu erwarten.
Die FFW Pullenreuth sicherte weiterhin eine Kostenbeteiligung von 10.000
€ sowie
die Übernahme der ganzen, umfangreichen
Umbauarbeiten zu.
Beschluss: 12:0 (GR
Bauer Robert fehlt entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth schafft für die
FFW Pullenreuth ein MZF vom Typ Opel
Movana Combi2.3 CDTI mit 92 KW vom
günstigsten Anbieter, der Fa. Brucker aus
Tirschenreuth, zum Angebotspreis von
31.996,80 € brutto als Ersatzfahrzeug
vorbehaltlich der Zuschusserhöhung durch
die Regierung der Oberpfalz auf
13.000 € (Zuschusssatz für ein MZF) an.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
weiteren Schritte zu baldigen Ersatzbeschaffung
und den Zuschussabruf vorzunehmen.
4. Dorferneuerung Pullenreuth;
Planung „Vorplatz Kindergarten“
Hier: Vereinbarung
Sachverhalt:
In der öffentlichen GR-Sitzung am 24.04.2013 wurde mit der
Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth vereinbart, dass die Planung
„Vorplatz
Kindergarten“ an das Ingenieurbüro Fröhlich, Neusorg und Architekturbüro
Drehobel, Brand vergeben werden soll.
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in seiner nichtöffentlichen
Sitzung am
07.05.2013 die Neugestaltung des Straßenabschnitts Kindergarten bis
Anschluss
Dorfmitte (Anwesen Maschauer) in die Vorplanung mit aufzunehmen.
Die Architekturbüros haben daraufhin in einer Bürogemeinschaft dem Amt
für
Ländliche Entwicklung der Oberpfalz ein Angebot (Ing. Vertrag bis
Leistungsphase
4) vorgelegt.
Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth hat in Ihrer Sitzung am
31.10.2013 dem
Vertrag bereits zugestimmt.
Es ergibt sich folgende Kostendarstellung:
Gesamtkosten: 22.000,00
€
Bezuschussung ALE (60 %):
13.200,00 €
= Eigenanteil Gemeinde: 8.800,00 €
Beschluss: 12:0 (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)
Der amtierende Bürgermeister wird
beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft
Pullenreuth bezüglich der
Ingenieurleistungen „Vorplatz Kindergarten“ eine
Vereinbarung abzuschließen.
Die Kosten sind im Haushalt 2014
einzuplanen.
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet
sich mit der laufenden
Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im
Raum stehenden Gefahr des
Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.
5. Dorferneuerung Pullenreuth; Umbau
und Sanierung des alten Schulhauses Lochau
zu einem Gemeinschaftshaus (Außenanlagen);
Hier: Vereinbarung
Sachverhalt:
Im Rahmen des Umbaus und der Sanierung des alten Schulhauses in Lochau
zu
Einem Gemeinschaftshaus hat die Dorfgemeinschaft Lochau e. V. am 06.09.2013
einen Antrag bezüglich der Außenanlagen eingereicht.
Diese Unterlagen wurden vorab am 07.10.2013 an Frau Bock (Amt für
Ländliche
Entwicklung der Oberpfalz) mit der Bitte um Prüfung bezüglich
Zuschussmöglichkeiten gesandt. Das Amt für Ländliche Entwicklung würde
die
Aufwertung der Außenanlagen befürworten und hat einen Fördersatz von 60
%
zugesagt.
Die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth hat in Ihrer Sitzung am
31.10.2013 dem
Vorhaben bereits zugestimmt.
Für die Maßnahme waren bisher Gesamtkosten in Höhe von 127.400,00 €
Ausgaben
und 63.700,00 € Einnahmen (Zuwendung Amt für Ländliche Entwicklung)
veranschlagt.
Nach dem jetzigen Baufortschritt ist noch eine Restsumme von ca.
2.000,00 €
vorhanden.
Es ergibt sich somit folgende Kostendarstellung:
Gesamtkosten Außenanlagen: 33.000,00 €
Bezuschussung ALE (60 % aus 33.000,00 €): 19.800,00 €
= Eigenanteil Gemeinde: 13.200,00 €
(wobei hierfür noch der Restbetrag von ca.
2.000,00 € aus der bisherigen Maßnahme
vorhanden ist)
Beschluss: 12:0 (GR Bauer Robert fehlt entschuldigt)
Der amtierende Bürgermeister wird
beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft
Pullenreuth über die Außenanlagen „Gemeinschaftshaus
Lochau“ eine
Vereinbarung abzuschließen.
Die Kosten sind im Haushalt 2014
einzuplanen.
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet
sich mit der laufenden
Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im
Raum stehenden Gefahr des
Zuschussverlustes bei späterer separater Durchführung.
6. Informationen
Der Bgm. Informierte darüber,
dass er noch über einen HH Rest von 26.000 € für den
Straßenunterhalt verfüge.
Dieser versicherte er, wird selbstverständlich mit in den
HH 2014 übernommen. Größere gewünschte
Verbesserungen kann er mit diesem
geringen Betrag nicht abarbeiten.
7. Anfragen
Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in
der
öffentlichen GR-Sitzung.
Allen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern wünschen wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber
ein Gesundes
neues Jahr 2014.
Herzlichen Dank
sagen wir Ihnen auch für das in uns gesetzte Vertrauen während des gesamten
vergangenen Jahres.
Bitte wenden sie sich
weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen soweit es in unserer Macht
steht jederzeit gerne
und
selbstverständlich weiter.
Wenn Ihnen unsere
Homepage, die Art und Weise wie wir Sie hier Informieren gefällt und
entspricht, dann empfehlen Sie
diese doch in Ihrem
Bekanntenkreis weiter.
Für Anregungen von Ihrer
Seite aus haben wir ebenfalls
stets ein offenes
Ohr.
Vielen herzlichen
Dank!
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr König Conny zum TOP 3
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Etwa 15 Personen (offensichtlich Mitglieder
der FFW
Pullenreuth und Pilgramsreuth) u.a.
Herr Kellner
Siegfrid, Kommandant, FFW Pullenreuth
Herr
Übelmesser Klaus, Leimgruben
Herr
Prischenk Stefan, Pullenreuth,
Herr
Spörrer Johann, Pullenreuth
Herr Müller,
Kreuzweiher
Herr Schultes Bernhard,
Pilgramsreuth