Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 22. Januar 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, und 3 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

2. Umstellung oder Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED- Technik (Licht

    Emittierende Diode)

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth befasst sich schon seit längerer Zeit mit der Thematik die

    Vorhandene Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet zukünftig einheitlich zu

    ordnen bzw. Stromsparender zu betreiben um somit auch einen „kommunalen“

    Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

    Aufgrund des akuten Preisverfalls der LED- Technik in der letzten Zeit und eines

    aktuell aufgelegten Förderprogramms durch die BMU (20% Investitionszuschuss) ist

    zu überlegen, wie man sich in der Thematik in Bezug auf die Umstellung der

    Straßenbeleuchtung kurz- bzw. mittelfristig positionieren bzw. agieren will.

 

    Zudem tritt im Bereich der öffentlichen Beleuchtung ab 2015 eine Verordnung in

    Kraft, die strenge Effizienzvorgaben hat, so dass Hochdruck-

    Quecksilberdampfanlagen (HQL- Leuchten) dann nicht mehr im Verkehr gebracht

    werden dürfen. Dies betrifft aktuell im Gemeindegebiet 64 Stck. Leuchten.

 

    Hier die wichtigsten Eckpunkte für die aktuelle BMU-Förderung für

    LED Straßenbeleuchtung:

 

    20% Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten

    Mindestförderbetrag: 10.000 € (-> Mindestinvestition von 50.000 €)

    Mindestens 60% Stromeinsparung

    Gemeinde muss Eigentümer der Anlage sein (-> Eigentumsübertragung

       notwendig)

    Antragstellung vom 01.01. – 31.03.2013

    Förderzeitraum in der Regel 1 Jahr

    Ausschreibung erforderlich

 

    Im Gemeindebereich Pullenreuth sind laut Leuchtenbestandsverzeichnis der EON

    Bayern vom April 2012, insgesamt 201 Leuchten vorhanden.

 

 

    Bei der Beanspruchung des Förderprogramms muss zur Erreichung der 60%-   

    Stromeinsparung bei der Umrüstung der Leuchten teilweise eine Nachtabsenkung

    (Reduzierung der Beleuchtungsstärke oder Abschaltung) vorgenommen werden.

    Für Projektierungs- und Planungskosten bei Inanspruchnahme des BMU-

    Zuschusses wären noch zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 3.500,-€ brutto

    einzuplanen.

 

    Nach zwei vorgestellten Beispielen, einmal für die mögliche Umrüstung aller 201 

    Leuchten im Gemeindebereich oder zum zweiten lediglich 124 Leuchten umzurüsten

    würden sich die Gesamtkosten dafür etwa zwischen 55,000,- Euro bis 105.000,- Euro

    bewegen.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass zu diesem TOP noch weitergehende,

    aussagekräftige Angaben eingeholt werden müssen. Die Angaben in der

    Sitzungsvorlage sind sehr allgemein gehalten und wenig Inhaltsreich. Erst

    danach kann erneut über diesen Punkt beraten und diskutiert werden.

   

 

3. Bebauungsplan „Am Kautzenschlag“ in Lochau;

    Hier: Durchführung eines Umlegungsverfahrens, Übertragung an das

    Vermessungsamt Weiden i. d. Opf – Außenstelle Tirschenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Das Baugebiet „Am Kautzenschlag“ ist in Teilbereichen noch nicht so vermessen,

    wie es oben genannten rechtskräftigern Bebauungsplan vorgesehen ist.

    Dies hat zur Folge, dass für diese Grundstücke die Beitragsforderungen (Straße,

    Wasser, Kanal) noch nicht eingehoben werden konnten (obwohl diese schon

    Festgesetzt wurden).

    Um diese Beiträge einheben zu können, ist es von Nöten, dass die

    Grundstücksverhältnisse den Vorgaben des Bebauungsplans angeglichen

    werden.

    Das Vermessungsamt Weiden i.d.OPf (Außenstelle Tirschenreuth) würde die

    Umlegung (Neuparzellierung) für die Gemeinde Pullenreuth übernehmen. Die

    Vermessungs- und Verwaltungskosten von ca. 7.000 – 10.000 € würden auf die

    betroffenen Grundstücke und die Gemeinde Pullenreuth umgelegt werden.

    Im Gegenzug könnte die Gemeinde dann die ausstehenden Beiträge (KAG, BauGB)

    einheben. Die Beitragseinnahmen würden sich dabei auf ca. 12.000 € belaufen.

 

    Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet

    (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass die

    entsprechend den jeweils geltenden bauplanrechtlichen Vorgaben gebaut werden

    können. Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden an diesem Verfahren   

    beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene

    Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens die

    Verkehrswerte ihrer ursprünglichen Grundstücke haben sollen.

   

    Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten

    anderweitige einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

    Die Beteiligten konnten sich trotz vorangegangener Schreiben der Gemeinde

    Pullenreuth bisher nicht eigenständig untereinander einigen.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth stellt fest, dass die Kriterien für ein

    Umlegungsverfahren erfüllt sind. Von der Umlegung sind die Gebiete des

    rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Kautzenschlag“ betroffen, Die in der

    beigefügten Anlage I der  Sitzungsvorlage rot markiert umrandet sind.

 

    Die Gemeinde Pullenreuth überträgt die Befugnis zur Durchführung der  Umlegung

    gemäß § 46 BauGB auf das Vermessungsamt Weiden i. d. Opf – Außenstelle

    Tirschenreuth.

 

    Der amtierende Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen

    mit dem Vermessungsamt abzuschließen.

   

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

 

Vom Gemeinderat war GR Hans Müller (aus beruflichen Gründen entschuldigt) nicht anwesend.

 

 

1. Photovoltaik-Anlage Neusorg-Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Laut neuesten Erkenntnissen kann der Investor das Vorhaben ggf. auch ohne den

    Neusorger Teil in Kürze weiterverfolgen (die kurzfristige Möglichkeit, ausreichend

    Flächen zu erlangen lassen auch weiterhin eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

    möglich Erscheinen).

    Es war auch ein Verantwortlicher Planer vom Ing. Büro IVS, Kronach in der Sitzung

    in der Sitzung anwesend.

 

    Nach längerer Beratung erging folgender Beschluss.

 

    Beschluss:  10:2   (GRtin Fr. Hawraneck Gabi und GRtin Fr. Bayer Christa stimmten

                                    gegen den Beschlussvorschlag)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass vorbehaltlich der Beibringung der  

    notwendigen Unterschriften zu der Bereitschaft einer Flächenbereitstellung  durch

    die Grundstücksbesitzer dem Vorhaben der Flächennutzungsplanänderung

    zugestimmt wird. Es wird nochmals darauf verwiesen, dass sich diese für die

    Gemeinde Pullenreuth kostenneutral gestallten soll. Sämtliche anfallenden Kosten

    sind durch den möglichen Investor zu tragen.

  

   

2. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Kindergarten und Bauhof

 

    Sachverhalt:

 

    Eine diesbezügliche Anregung erfolgte in der Bürgerversammlung.

    Der Gemeinderat sollte in einer Grundsatzentscheidung festlegen, ob die Sache

    weiterverfolgt werden soll. Die Verwaltung könnte dann beauftragt werden, die

    nächsten Schritte einzuleiten.

 

    Beschluss: 

 

    Hierzu wurde kein Beschluss gefasst. Der Gemeinderat benötigt dafür noch weitere

    Informationen bzgl. der Beschaffenheit der Dächer des Kindergartens und des

    Bauhofs. Weiter muss über die Art der Finanzierung bzw. die Möglichkeit einer

    Errichtung PV–Anlage als Bürgeranlage nachgedacht werden.    

 

 

3. Besichtigung Steinwaldia-Archiv

 

    Sachverhalt:

 

    Schon mehrmals war in den vorangegangen Gemeinderatssitzungen durch

    GR Norbert Reger geplant, dem Gremium das Gemeindearchiv zu zeigen. Da dies

    aus Zeitlichen Gründen in den letzten Sitzungen immer wieder kurzzeitig

    verschoben wurde, regte Herr Reger an, diesen Punkt mit auf die Tagesordnung

    aufzunehmen.

 

    Bei der  Besichtigung des Archivs wurde jedem klar welche enormen

    Anstrengungen die Gesellschaft Steinwaldia hier auf sich nehme um diese

    Unterlagen zur Zeitgeschichte Pullenreuth’s und Umgebung für die Nachwelt zu

    erhalten.

    Das gesamte Archiv machte auf uns Außenstehenden einen sehr Ordentlichen,

    systematisch geordneten Eindruck. Hauptverantwortlich dafür sei hier

    offensichtlich, neben anderen vor allen auch Frau Monika Kleinhempel.

   

    Vielen Dank dafür und weiter so!

 

    Beschluss: 

 

    Kein Beschluss erforderlich!

   

 

4. Informationen

 

    Der Bgm. informierte unter anderem über:

 

    a)  auf die Rechtsaufsichtliche Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

         2012 verwiesen wurde auf beigefügte Unterlagen

 

    Sachverhalt:

 

    Der 1. Nachtragshaushalt 2012 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 27.11.2012

    durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt

    Tirschenreuth zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.12.2012

    gab das Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

    zurück. Der zusätzlich festgesetzte Kreditbetrag in Höhe von 128.500,00 € wurde

    rechtsaufsichtlich genehmigt.

   

    Anbei wurde das u. a. Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 07.12.2012

    zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

 

 

    b) Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth;

         Hier über das eintreffen des Zuwendungsbescheides.

         Verwiesen wurde auf eine beigefügte Vorlage des Sachbearbeiters vom

         20.12.2012.

 

        Danach werden für das Vorhaben der Gemeinde Pullenreuth,  den Anschluss des

        Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgung Pullenreuth BA 06, staatliche

        Zuweisungen in Höhe von 155.821,05  Euro in Aussicht gestellt.

 

    c) Auf einen Artikel des Bayerischen Gemeindetags vom Dezember 2012 betreffend

        die neue Breitband-Förderrichtlinie

        

     f) Der Bgm. verwies auf die Möglichkeit, den Ortsteil Trevesen beim

         25. Dorfwettbewerb 2013 -2016 anzumelden. Er bat die Gemeinderäte aus

         Trevesen sich hier als Ansprechpartner einzubringen.

   

 

5. Anfragen

 

    Stephan Heindl lobte die zuverlässige und durchweg schnelle und objektive

    Berichterstattung durch Herrn Völkl. Er regte an, doch diesem Aus Gründen der

    Vereinfachung die Sitzungsunterlagen doch schon zu Beginn der Sitzung

    und nicht erst zum Ende derer Auszuhändigen. Sehr viele Einzelheiten müssten

    dann evtl. erst gar  nicht mitgeschrieben werden. Die Arbeit des  Berichterstatters

    wäre damit um ein vielfaches einfacher.

    Bgm. Pirner entgegnete, dass er dies nicht machen werde. Er sei nicht einmal

    verpflichtet, überhaupt Unterlagen auszuhändigen. Wenn ein Berichterstatter ohne

    Unterlagen nicht berichten könne, kann er auch nicht helfen, so Pirner.

    Eine Anfrage von Herrn Völkl diesbezüglich ließ Bgm. Pirner nicht zu.

 

    Wir halten dieses Vorgehen des Bgm. ganz einfach für kleinkariert!

 

    Es gab keine weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Planer vom Ing. Büro IVS,  Kronach

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Heinl Christoph (fälschlicherweise habe ich diesen in der

                                                                             letzten GR-Sitzung als Jugend-

                                                                             bürgermeister bezeichnet. Ich bitte dies

                                                                             zu entschuldigen)

                                        Herr Gärtner Dietmar

                                        Herr Karl Maschauer

                                        Frau Monika Kleinhempl