Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 22.
Januar 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen
Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, und 3 ordentlich
der Wegfall der Gründe für die
Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Umstellung oder Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED- Technik (Licht
Emittierende Diode)
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Pullenreuth befasst sich schon seit längerer Zeit mit der Thematik die
Vorhandene Straßenbeleuchtung im
Gemeindegebiet zukünftig einheitlich zu
ordnen bzw. Stromsparender zu betreiben um
somit auch einen „kommunalen“
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Aufgrund des akuten Preisverfalls der LED-
Technik in der letzten Zeit und eines
aktuell aufgelegten Förderprogramms durch
die BMU (20% Investitionszuschuss) ist
zu überlegen, wie man sich in der Thematik
in Bezug auf die Umstellung der
Straßenbeleuchtung kurz- bzw. mittelfristig
positionieren bzw. agieren will.
Zudem tritt im Bereich der öffentlichen
Beleuchtung ab 2015 eine Verordnung in
Kraft, die strenge Effizienzvorgaben hat,
so dass Hochdruck-
Quecksilberdampfanlagen (HQL- Leuchten) dann
nicht mehr im Verkehr gebracht
werden dürfen. Dies betrifft aktuell im
Gemeindegebiet 64 Stck. Leuchten.
Hier die wichtigsten Eckpunkte für die
aktuelle BMU-Förderung für
LED Straßenbeleuchtung:
• 20% Zuschuss zu den
förderfähigen Investitionskosten
• Mindestförderbetrag:
10.000 € (-> Mindestinvestition von 50.000 €)
• Mindestens 60%
Stromeinsparung
• Gemeinde muss
Eigentümer der Anlage sein (-> Eigentumsübertragung
notwendig)
• Antragstellung vom
01.01. – 31.03.2013
• Förderzeitraum in der
Regel 1 Jahr
• Ausschreibung
erforderlich
Im Gemeindebereich Pullenreuth sind laut
Leuchtenbestandsverzeichnis der EON
Bayern vom April 2012, insgesamt 201
Leuchten vorhanden.
Bei der
Beanspruchung des Förderprogramms muss zur Erreichung der 60%-
Stromeinsparung bei
der Umrüstung der Leuchten teilweise eine Nachtabsenkung
(Reduzierung der Beleuchtungsstärke
oder Abschaltung) vorgenommen werden.
Für Projektierungs- und Planungskosten bei
Inanspruchnahme des BMU-
Zuschusses wären noch zusätzlich Kosten in
Höhe von ca. 3.500,-€ brutto
einzuplanen.
Nach zwei vorgestellten Beispielen, einmal für die mögliche Umrüstung
aller 201
Leuchten
im Gemeindebereich oder zum zweiten lediglich 124 Leuchten umzurüsten
würden sich die Gesamtkosten dafür etwa zwischen 55,000,- Euro bis
105.000,- Euro
bewegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt,
dass zu diesem TOP noch weitergehende,
aussagekräftige Angaben eingeholt werden
müssen. Die Angaben in der
Sitzungsvorlage sind
sehr allgemein gehalten und wenig Inhaltsreich. Erst
danach kann erneut über diesen Punkt
beraten und diskutiert werden.
3.
Bebauungsplan
„Am Kautzenschlag“ in Lochau;
Hier: Durchführung eines
Umlegungsverfahrens, Übertragung an das
Vermessungsamt Weiden i. d. Opf –
Außenstelle Tirschenreuth
Sachverhalt:
Das Baugebiet „Am Kautzenschlag“ ist in
Teilbereichen noch nicht so vermessen,
wie es oben genannten rechtskräftigern
Bebauungsplan vorgesehen ist.
Dies
hat zur Folge, dass für diese Grundstücke die Beitragsforderungen (Straße,
Wasser, Kanal) noch nicht eingehoben werden
konnten (obwohl diese schon
Festgesetzt wurden).
Um diese Beiträge einheben zu können, ist
es von Nöten, dass die
Grundstücksverhältnisse den Vorgaben des Bebauungsplans
angeglichen
werden.
Das
Vermessungsamt Weiden i.d.OPf (Außenstelle Tirschenreuth) würde die
Umlegung (Neuparzellierung) für die
Gemeinde Pullenreuth übernehmen. Die
Vermessungs- und Verwaltungskosten von ca.
7.000 – 10.000 € würden auf die
betroffenen Grundstücke und die Gemeinde
Pullenreuth umgelegt werden.
Im Gegenzug könnte die Gemeinde dann die
ausstehenden Beiträge (KAG, BauGB)
einheben. Die Beitragseinnahmen würden sich
dabei auf ca. 12.000 € belaufen.
Das
Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet
(meist dem Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass die
entsprechend den jeweils geltenden
bauplanrechtlichen Vorgaben gebaut werden
können. Alle betroffenen Grundstückseigentümer
werden an diesem Verfahren
beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug
öffentlicher Flächen neu zugeschnittene
Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden
können und mindestens die
Verkehrswerte ihrer ursprünglichen
Grundstücke haben sollen.
Ein Umlegungsverfahren ist dann
entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten
anderweitige einvernehmliche Lösungen
gefunden werden.
Die Beteiligten konnten sich trotz vorangegangener
Schreiben der Gemeinde
Pullenreuth bisher nicht eigenständig untereinander
einigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth stellt fest,
dass die Kriterien für ein
Umlegungsverfahren erfüllt sind. Von der
Umlegung sind die Gebiete des
rechtskräftigen Bebauungsplans „Am
Kautzenschlag“ betroffen, Die in der
beigefügten Anlage I der Sitzungsvorlage rot markiert umrandet sind.
Die Gemeinde Pullenreuth überträgt die
Befugnis zur Durchführung der Umlegung
gemäß § 46 BauGB auf das Vermessungsamt
Weiden i. d. Opf – Außenstelle
Tirschenreuth.
Der amtierende Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen
Vereinbarungen
mit dem Vermessungsamt abzuschließen.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn:
ca. 20.00 Uhr
Vom Gemeinderat war GR Hans Müller (aus beruflichen
Gründen entschuldigt) nicht anwesend.
1. Photovoltaik-Anlage
Neusorg-Pullenreuth
Sachverhalt:
Laut neuesten Erkenntnissen kann der Investor das Vorhaben ggf. auch ohne den
Neusorger Teil
in Kürze weiterverfolgen (die kurzfristige Möglichkeit, ausreichend
Flächen zu
erlangen lassen auch weiterhin eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
möglich Erscheinen).
Es war auch ein
Verantwortlicher Planer vom Ing. Büro IVS, Kronach in der Sitzung
in der Sitzung
anwesend.
Nach längerer
Beratung erging folgender Beschluss.
Beschluss: 10:2
(GRtin Fr. Hawraneck Gabi und GRtin Fr. Bayer Christa stimmten
gegen den
Beschlussvorschlag)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass vorbehaltlich der
Beibringung der
notwendigen Unterschriften zu der Bereitschaft einer
Flächenbereitstellung durch
die Grundstücksbesitzer dem Vorhaben der Flächennutzungsplanänderung
zugestimmt wird. Es wird nochmals darauf verwiesen, dass sich diese für
die
Gemeinde Pullenreuth kostenneutral gestallten soll. Sämtliche
anfallenden Kosten
sind durch den möglichen Investor zu tragen.
2. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Kindergarten und
Bauhof
Sachverhalt:
Eine
diesbezügliche Anregung erfolgte in der Bürgerversammlung.
Der Gemeinderat
sollte in einer Grundsatzentscheidung festlegen, ob die Sache
weiterverfolgt
werden soll. Die Verwaltung könnte dann beauftragt werden, die
nächsten
Schritte einzuleiten.
Beschluss:
Hierzu wurde kein Beschluss gefasst. Der Gemeinderat benötigt dafür noch
weitere
Informationen bzgl. der Beschaffenheit der Dächer des Kindergartens und
des
Bauhofs. Weiter muss über die Art der Finanzierung bzw. die Möglichkeit einer
Errichtung PV–Anlage als Bürgeranlage nachgedacht werden.
3. Besichtigung
Steinwaldia-Archiv
Sachverhalt:
Schon mehrmals war in den vorangegangen Gemeinderatssitzungen durch
GR Norbert Reger geplant,
dem Gremium das Gemeindearchiv zu zeigen. Da dies
aus Zeitlichen Gründen in
den letzten Sitzungen immer wieder kurzzeitig
verschoben wurde, regte
Herr Reger an, diesen Punkt mit auf die Tagesordnung
aufzunehmen.
Bei der Besichtigung des Archivs wurde jedem
klar welche enormen
Anstrengungen die
Gesellschaft Steinwaldia hier auf sich nehme um diese
Unterlagen zur
Zeitgeschichte Pullenreuth’s
und Umgebung für die Nachwelt zu
erhalten.
Das gesamte Archiv machte auf uns
Außenstehenden einen sehr Ordentlichen,
systematisch geordneten Eindruck.
Hauptverantwortlich dafür sei hier
offensichtlich, neben anderen vor allen
auch Frau Monika Kleinhempel.
Vielen Dank dafür und weiter so!
Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich!
4. Informationen
Der Bgm. informierte
unter anderem über:
a) auf die Rechtsaufsichtliche
Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
2012 verwiesen wurde auf beigefügte Unterlagen
Sachverhalt:
Der 1.
Nachtragshaushalt 2012 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 27.11.2012
durch den Gemeinderat
verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt
Tirschenreuth
zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.12.2012
gab das
Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
zurück. Der
zusätzlich festgesetzte Kreditbetrag in Höhe von 128.500,00 € wurde
rechtsaufsichtlich
genehmigt.
Anbei wurde das
u. a. Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 07.12.2012
zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
b) Erschließung
des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth;
Hier über
das eintreffen des Zuwendungsbescheides.
Verwiesen
wurde auf eine beigefügte Vorlage des Sachbearbeiters vom
20.12.2012.
Danach
werden für das Vorhaben der Gemeinde Pullenreuth, den Anschluss des
Ortsteils Rothenfurth
an die Wasserversorgung Pullenreuth BA 06, staatliche
Zuweisungen
in Höhe von 155.821,05 Euro in Aussicht
gestellt.
c) Auf einen Artikel des Bayerischen
Gemeindetags vom Dezember 2012 betreffend
die
neue Breitband-Förderrichtlinie
f) Der Bgm. verwies auf die Möglichkeit, den
Ortsteil Trevesen beim
25. Dorfwettbewerb 2013 -2016 anzumelden. Er
bat die Gemeinderäte aus
Trevesen sich hier als Ansprechpartner einzubringen.
5. Anfragen
Stephan Heindl lobte die zuverlässige und
durchweg schnelle und objektive
Berichterstattung durch Herrn Völkl. Er
regte an, doch diesem Aus Gründen der
Vereinfachung die Sitzungsunterlagen doch
schon zu Beginn der Sitzung
und nicht erst zum Ende derer
Auszuhändigen. Sehr viele Einzelheiten müssten
dann evtl. erst gar nicht mitgeschrieben werden. Die Arbeit
des Berichterstatters
wäre damit um ein vielfaches einfacher.
Bgm. Pirner entgegnete, dass er dies nicht
machen werde. Er sei nicht einmal
verpflichtet, überhaupt Unterlagen
auszuhändigen. Wenn ein Berichterstatter ohne
Unterlagen nicht berichten könne, kann er
auch nicht helfen, so Pirner.
Eine Anfrage von Herrn Völkl diesbezüglich
ließ Bgm. Pirner nicht zu.
Wir halten dieses Vorgehen des Bgm. ganz
einfach für kleinkariert!
Es gab keine weiteren wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen
GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Planer vom
Ing. Büro IVS, Kronach
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Herr Heinl Christoph (fälschlicherweise habe
ich diesen in der
letzten GR-Sitzung als Jugend-
bürgermeister bezeichnet. Ich bitte dies
zu entschuldigen)
Herr Gärtner
Dietmar
Herr
Karl Maschauer
Frau
Monika Kleinhempl