Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 23. Juni 2009 um 19.00
Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
GR Wopperer Hans fehlt
in dieser Sitzung entschuldigt (beruflich bedingt)
Wegfall
der Geheimhaltung für: TOP 2, 3, 4, 5,
und 10
2. Darlehensaufnahme(n) zur
Finanzierung der GVS Lochau – Pullenreuth
(Nord-Ast).
Beschluss:
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine
Kreditaufnahme von 55.000 € bei der
Raiffeisenbank
Kemnath. Das Darlehen wird zur anteiligen Finanzierung der
Gemeindeverbindungsstraße Lochau – Pullenreuth (Nord-Ast) verwendet und dient
damit als
Ergänzung zum LfA Förderbank-Darlehen von ebenfalls 55.000 €.
Die
Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Darlehensbetrag: 55.000 €
Auszahlung: 100
%
Zinssatz:
Festzinssatz von 4,79% bis Laufzeitende
(2035)
Tilgung: 2 %
p. a. zzgl. ersparter Zinsen
Zins- und
Tilgungsleistungen: halbjährlich jeweils zum 30.03. und 30.09.,
erste
Zins- und Tilgungsleistung am 30.09.2009
3. Ausbau der Straße zum Anwesen Kreuzweiher 3 (Hubert und Rita Seitz).
Auftragsvergabe durch den 1. Bürgermeister nach einem
Gemeinderatsbeschluss
vom
26.05.2009
a) Die
Gemeinde Pullenreuth übernimmt die verbleibenden Restkosten für den
Ausbau der Zufahrt (Angebot der Fa.
Scharnagel, Weiden 7.339,92 Euro abzgl.
eines
Eigenanteils der Familie Seitz von 3.000,- €, in drei Raten zu 1.000.- €.
Dies
entspricht 4.339,92 € Gemeindeanteil)
b) Die
Hofzufahrt bleibt, da sie nicht eindeutig der Kategorie I zuzuordnen ist
noch
Eigentum der Gemeinde Pullenreuth
4. Dorferneuerung;
Hier: Zustimmung zu einer
Vereinbarung mit der TG Pullenreuth über den Ausbau
des Wegs zum Anwesen
Hanauer in Langentheilen
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth stimmt der am 15.06.2009 vom ALE übersandten
Vereinbarung zwischen
der Gemeinde Pullenreuth und der TG Pullenreuth über den
Ausbau des Wegs zum Anwesen Hanauer in Langentheilen zu.
Es ist von der
Familie Hanauer ein Eigenanteil von etwa 1.200.- € zu erwarten.
5. Errichtung eines neuen Salzsilos;
Hier:
Grundsatzdiskussion
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth wünscht die Errichtung und die Nutzung eines
gemeinsamen Salzsilos
auf dem Bauhofgelände in Neusorg mit der Gemeinde
Neusorg.
Die
Investitionskosten werden anteilig nach dem tatsächlichen Salzverbrauch der
letzten 2 Jahre
(ca. 100to Gde. Pullenreuth und ca. 70to Gde. Neusorg) aufgeteilt.
10. Die Kenntnisnahme des Notariatsvertrages betreffend
des Grundstückskaufs von
Hr. Kuchenreuther Alfons, Neuköslarn
wurde auf Antrag des Bürgermeisters
zusätzlich in
die Tagesordnung aufgenommen.
Beschluss:
Der
Notariatsvertrag wird zur Kenntnis genommen.
II.
Öffentlicher Teil: Beginn: 19.30 Uhr
GR Wopperer Hans fehlt in dieser Sitzung entschuldigt
(beruflich bedingt)
1. Errichtung von 2 Lampen von der
Kirche Trevesen bis zum Anwesen in
Trevesenhammer;
Hier: Grundsatzentscheidung
Beschluss: 12:0
Dieser TOP wird zurückgestellt, der BUA
wird beauftragt, sich mit diesem Punkt zu
befassen.
BGM Pirner gab zu
verstehen, dass es hierbei nicht um die für die Gemeinde
entstehenden Kosten von 5.900,50 € an sich
gehe sondern man müsse aufpassen,
hier nicht einen Präzedenzfall zu schaffen.
2. Gemeindeverbund Steinwald;
Hier: Überarbeitung der Prioritätenliste.
Hinzufügung einer Straße in Kautzenhof
Beschluss: 12:0
Die Prioritätenliste
für Maßnahmen der Gemeinde Pullenreuth mit dem
Gemeindeverbund
Steinwald wird wie folgt neu gefasst:
1.
Landschaftspflegerische Maßnahme
2. GVS Kellermühle
und GVS Kautzenhof gemeinsam, es wird nach der
jeweiligen
Bezuschussung über einen Ausbau entschieden
Das Amt für
Ländliche Entwicklung wird gebeten, zu prüfen ob der Ausbau der
Straße in Kautzenhof förderfähig wäre und falls ja, der Gemeinde eine
Kostenschätzung
mitzuteilen sowie die zu erwartende Förderhöhe.
3. 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger Aufstellung des
Bebauungsplanes"
Gewerbegebiet Neuhof";
Hier: Behandlung der
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung,
Feststellungsbeschluss und
Satzungsbeschluss
Beschluss: 12:0
Der
Beschlussvorschlag der VG-Neusorg wurde angenommen.
Der GR Pullenreuth stellte fest, dass im Rahmen der erneuten
öffentlichen
Auslegung zur 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger
Aufstellung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ Einwendungen oder
Anregungen
weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privaten vorgebracht
wurden.
Der GR Pullenreuth stellte die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Pullenreuth in der Fassung vom 05.05.2009 fest.
4. Sanierung der Kirchstraße im
unteren Teil;
Hier: Grundsatzentscheidung zur Art der
Durchführung
Beschluss: 12:0
Der TOP soll
zuerst im BUA behandelt werden.
Sachverhalt:
Im Haushalt
2009 sind 18.000 € für die Sanierung der Kirchstraße eingestellt.
Wegen einer möglichen
Förderung über das ALE hat sich der 1. Bgm. mit dem
Amt
in Verbindung
gesetzt.
Im Rahmen
einer Bauberatung wurde dabei das beigefügte Beratungsblatt erstellt.
Nach
Rücksprache mit dem ALE würde man nur einen Vollausbau bezuschussen
(wie in dem
Beratungsblatt dargestellt), da der Untergrund nicht einer
ordnungsgemäßen,
neuzeitlichen Bauweise entspreche.
Natürlich bleibt
es der Gemeinde unbenommen,
Teile der
Vorschläge aus dem Beratungsblatt (z. B. Pflasterung) ohne Zuwendung
zu
verwirklichen. Ggf. wird aber dann der Haushaltsansatz nicht ausreichen.
5. Neuerlass bzw. Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth
Hier: Antrag der U.W.G.
Beschluss: 8:4 gegen den Antrag der U.W.G.
Der Beschlussvorschlag b) der VG-Neusorg wurde angenommen.
Der Gemeinderat beschließt keine Änderung der Satzung zur
Reglung von Fragen
des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth
vom
02.06.2008.
Die Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
der Gemeinde Pullenreuth bleibt in der Fassung vom 02.06.2008 bestehen.
Sachverhalt:
Mit Datum vom
05.03.2009 beantragte die U.W.G. die Änderung der Satzung zur
Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde
Pullenreuth.
In der eben
genannten Satzung begehrt die U.W.G. die Änderung dahingehend,
dass in der Satzung
insbesondere die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung, die
Höhe der Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister
als auch die
Monatspauschalen
für den 2. und 3. Bürgermeister mit aufgenommen werden.
Mit Datum vom
31.03.2009 antwortete der BayGT, dass eine solche
Änderung der
Satzung zulässig
ist, aber nicht als zweckmäßig erachtet wird.
Mit Schreiben
vom 17.05.2009 beantragte die U.W.G. die Einberufung des
Gemeinderats gemäß
Art. 46 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO um über die Satzungsänderung
zu
beschließen.
Eigene
Anmerkung:
Während der
Diskussion des TOP wurden die auch von der Änderung betroffenen
Bürgermeister
Hr. Pirner (1. BGM) und im besonderem auch Hr. Spörrer (2. BGM)
zum Teil auf
unterstem Niveau persönlich.
Gemeinderat
Stephan Heindl von der U.W.G. wurde durch Hr. Spörrer
persönlich mit
Punkten welche in keiner Weise mit dem zur Diskussion gestellten
TOP zu tun
haben angegriffen.
Der
Sitzungsleiter 1. BGM Hr. Pirner fand nicht den Mut
oder war nicht gewillt dieses
Verhalten
seines 2. BGM zu unterbinden. Es wurde durch diesen gar versucht,
Hr. Heindl
Stephan an einer Rechtfertigung bzgl. der Antragsstellung der U.W.G.
Fraktion zum
TOP und den von Hr. Spörrer angesprochenen weiteren
Punkten zu
hindern bzw.
ihm das Wort zu entziehen.
GR
Martin Greger, erkundigte sich danach, ob und wie den die jeweilige Höhe der
Dienstaufwandsentschädigung,
Fahrtkostenpauschale und der Monatspauschalen
von den Bürgern in
Erfahrung gebracht werden könne.
Dies wurde durch
den Vorsitzenden bejaht. Jeder Bürger könne sich bei Ihm
persönlich über
die Höhe seines monatlichen Einkommens erkundigen.
Im weiteren
Verlauf kam dann auch die Höhe der Sonderbezüge öffentlich zur
Sprache. Daher
können wir an dieser Stelle diese auch veröffentlichen.
So erhält der 1.
BGM für seine Tätigkeit als 1. Bürgermeister eine monatliche
Dienstaufwandsentschädigung von 140.- € und eine monatliche
Fahrtkostenpauschale 120.- €.
Der
Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass er für seine Tätigkeit als
VG-Vorsitzender
eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 400.- € von der
VG-Neusorg erhält.
Der 2.
Bürgermeister erhält eine Monatspauschale von 50.- €.
Der 3.
Bürgermeister erhält eine Monatspauschale von 40.- €.
Für den 1.
Bürgermeister Hr. Pirner errechnet sich daher ein
zusätzliches
Einkommen von
660.- € monatlich bzw. 7.920.- € jährlich.
Mit den acht
Stimmen der geschlossen auftretenden CSU-Fraktion und den
Stimmen der Freien
Wähler Hr. Reger Norbert und Hr. Weiß Josef jun. war der
Gemeinderat mehrheitlich der Meinung, dass dieses
Einkommen nicht in der dafür
zuständigen Satzung veröffentlicht werden
sollte.
Gegen diesen
Vorschlag stimmten die anwesenden U.W.G. Gemeinderäte
Hr. Heindl Stephan
und Hr. Müller Hans sowie die Gemeinderäte der SPD
Hr. Franz Josef
und der Freien Wählern Fr. Hawranek Gabi.
Aus dem Verhalten
einzelner ist zu schließen, dass sie es vorziehen, auch in
Zukunft einem von
uns schon oft als „Geheimrat“ zitierten als einem offenen
„Gemeinderat“
für uns alle angehören wollen.
Für diese Kollegen
ist scheinbar Aufrichtigkeit, Offenheit und Redlichkeit
gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Pullenreuth ein
Fremdwort!
6. Änderungssatzung
der Gemeinde Neusorg
(zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen).
Beschluss: 12:0
Der Gemeinderat Pullenreuth erhebt keine Einwände gegen die Satzungsänderung,
da diese die Gemeinde Pullenreuth nicht berührt.
7. E.ON Preisblätter zur Kommunalen
Rahmenvereinbarung vom 24.04.2009
Hier: Information für den
Gemeinderat
Diese
Sitzungsvorlage dient zur Kenntnisnahme des Gemeinderates.
8. Informationen
Keine wichtigen Informationen
8.
Anfragen
-
GR Heindl Stephan regte an,
den Baumbewuchs entlang der Fichtelnaab in
Trevesen auszulichten. BGM Pirner sicherte zu,
sich mit dem dafür zuständigen WWA in Verbindung zu setzen.
III.
Öffentliche BUA-Sitzung: Beginn: im
Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung
1. Errichtung eines Carports in 95704 Pullenreuth, Fl.Nr. 255/8,
Gemarkung Trevesen
(Naabklause)
Beschluss: 6:0
Die Errichtung
eines Carports in der so genannten Naabklause in Trevesen wird
genehmigt.
Anwesende:
VG-Neusorg: Hr. Kopp Michael (Schriftführer)
Presse: Hr.
König Horst
Zuhörer: Hr. Daubner Albert
und Hr. Philipp Alfons