!!! Mehrwertsteuer-Rückerstattung
!!!
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
aus gegebenem Anlass und
nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der VG-Neusorg, möchte die
U.W.G. Pullenreuth sie über den Sachverhalt einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung informieren.
Laut eines
Zeitungsberichtes der VG-Neusorg vom 18. August 2009 erstattet die Gemeinde
Pullenreuth die Differenzmehrwertsteuer aus Beitragserhebungen für „Herstellungs-
und Verbesserungsbeiträgen für die Wasserversorgung“, die mit dem regulären
Steuersatz (16% bzw. 19%) besteuert wurden und aufgrund eines
BFH – Urteils nun wieder
mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) zu veranlagen sind, auf Antrag zurück.
Nun tauchen folgende
Fragen auf!
1. Wer ist betroffen und
muss Antrag stellen?
Betroffen sind Bürgerinnen
und Bürger, welche im Zeitraum
von August 2000 bis Mai
2009 Um-, Anbauten bzw. zusätzlichen oder neuen Wohnraum geschaffen haben und
dafür einen
„Herstellungsbeitragsbescheid
für die Wasserversorgung“ von der Gemeinde erhielten bzw. schon bezahlt
haben.
Sie müssen dafür einen
gesonderten Antrag stellen!
!!!
Termin bis 30.06.2010 !!!
Nicht betroffen sind
diejenigen, welche einen
„Verbesserungsbeitragsbescheid
für die Wasserversorgung“ erhalten bzw. schon bezahlt haben, deren Wohnraumfläche
seit August 2000 aber unverändert blieb.
In diesen Fällen wird
der Differenzbetrag für die Besteuerung bei der Schlussabrechnung für den
Bauabschnitt 03, auch für den bereits abgerechneten Bauabschnitt 02
zurückerstattet bzw. abgerechnet.
Sie müssen dafür, laut
Aussage des Sachbearbeiters, keinen
gesonderten Antrag stellen!
Unserer Meinung nach
kann eine vorsorgliche Antragsstellung auf Rückerstattung jedoch kein Fehler
sein.
2. Wie und in welcher
Form muss der Antrag gestellt werden?
Den Vordruck eines
Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer finden sie unter
„Rubrik Bürgerservice“
> Formulare > Zu den einzelnen Formularen
Für Rückfragen steht
ihnen die VG-Neusorg unter Tel.: 09234/9913-11 oder 09234/9913-34 zur
Verfügung.